Gotha: Falsche Polizisten am Telefon – Senioren durchschauen Betrugsmasche

Foto: KI-generierte Illustration
Anzeige

Landkreis Gotha / Ilm-Kreis (ots/red.)

Im Landkreis Gotha und im Ilm-Kreis haben Betrüger erneut versucht, ältere Menschen mit sogenannten Schockanrufen um ihr Geld zu bringen.

Nach Angaben der Polizei gaben sich die Täter am Telefon als Polizeibeamte aus. Sie behaupteten unter anderem, dass nahe Angehörige einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hätten. Anschließend versuchten sie, Informationen über Vermögensverhältnisse, Bankkonten oder Bargeldbestände zu erlangen.

Die angerufenen Frauen und Männer im Alter zwischen 75 und 89 Jahren reagierten jedoch richtig. Sie wurden misstrauisch, hinterfragten die Angaben der Anrufer und beendeten die Gespräche. Ein finanzieller Schaden entstand nach bisherigen Erkenntnissen nicht.

Die Polizei weist darauf hin, dass echte Polizeibeamte niemals am Telefon nach Vermögenswerten fragen oder die Übergabe von Bargeld verlangen.

Betroffene sollten bei verdächtigen Anrufen sofort auflegen, Angehörige informieren und im Zweifel die Polizei über den Notruf 110 kontaktieren. Persönliche Daten oder Informationen zu Geldanlagen sollten grundsätzlich nicht am Telefon preisgegeben werden.

Weitere Informationen zu aktuellen Betrugsmaschen bietet die Polizei auf ihrer Beratungsplattform sowie über die Polizeiliche Beratungsstelle der Landespolizeiinspektion Gotha.

Weitere Blaulichtmeldungen und Polizeiberichte aus Gotha und Umgebung finden Sie auf Gotha-Aktuell – Blaulichtmeldungen.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.