Apothekennotdienst

Der Apothekennotdienst liefert Ihnen Informationen über die Dienst habenden Apotheken am Wochenende, nachts oder an einem Feiertag. Nutzen Sie ihn bitte nur im Notfall, wenn Sie ein Medikament wirklich gleich benötigen.
Wer den Apothekennotdienst zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen oder am 24. Dezember bis 6 Uhr und nach 14 Uhr nutzt, zahlt in der Regel eine Notdienstgebühr.

Krankenkassen übernehmen die Gebühr nur, wenn der Arzt auf dem Rezept „noctu“ (= nachts) vermerkt. Das bedeutet, dass es sich tatsächlich um einen Notfall handelt und dass das Medikament sofort eingenommen werden muss.

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