NachrichtenStadt Gotha

Anerkennungspraktikum zur/m staatlich anerkannten Erzieher/in

Praktikumsplätze in den kommunal geführten Kindergärten.

Die Stadt Gotha als Träger von 9 gemeinschaftlich geführten Kindergärten bietet seit vielen Jahren Auszubildenden und Studenten pädagogischer Berufsfelder Praktikumsplätze in den kommunal geführten Kindergärten an.

Am Ende der Berufsausbildung zum „Staatlich anerkannten Erzieher“ müssen die Auszubildenden ein Abschlusspraktikum absolvieren. Es beginnt immer am 1. Februar eines Jahres und dauert 6 Monate. Den Praktikanten stehen verschiedene Einsatzorte offen, denn die Stadt Gotha deckt mit ihren 9 Kindergärten ein breites Feld an konzeptioneller Vielfalt ab. Je nach pädagogischem Interesse bezogen auf Konzeption und Altersstruktur – Kinderkrippe oder Kindergarten – wählt die Stadt Gotha den Einsatzort aus.

Im Team Gotha steht jedem Praktikanten eine pädagogische Fachkraft als Praxisanleiter zur Seite. In der Praxisanleitung wird vorhandenes Wissen erweitert, um die Praktikanten gut in das Berufsleben zu begleiten. Der Praxisanleiter ist wichtiger Ansprechpartner und steht bei der zu erstellenden Facharbeit und bei der Vorbereitung der praktischen Prüfung aktiv zur Seite.
In diesem Jahr absolvieren 3 Praktikanten das Anerkennungspraktikum, dies sind Vivien Runge im Kindergarten „Sonnenblume“, Katrin Wolf im Kindergarten „Sternenzauber“ und Cornelius Schubert im Fröbelkindergarten. Bereits während der Ausbildungen haben sie schon verschiedene Praktika in den Kindergärten durchgeführt. Alle haben sich ganz bewusst für das pädagogische Konzept oder die Zusammenarbeit in dem Team des jeweiligen Kindergartens entschieden.

Die Ausbildungsschulen der Praktikanten sind in diesem Jahr die Gobi gGmbH – Private medizinische Berufsschule Gotha, und Fachschule für Wirtschaft und Soziales in Suhl.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung können die Praktikanten Teil im Team Gotha werden, denn im Anerkennungspraktikum werden die Weichen gestellt, damit eine unterbrechungsfreie Übernahme in ein Arbeitsverhältnis gewährleistet werden kann. Die Vergütung des Anerkennungspraktikums erfolgt entsprechend des TVöD.

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