Bildnachweis: iStock.com/ huettenhoelscher

Wartburgkreis: Fahrerin und drei Kinder verletzt

Anzeige

Großensee (ots/red.)

Bei einem Verkehrsunfall mit einem Schulbeförderungstransporter sind am Dienstagmorgen im Wartburgkreis nach ersten Erkenntnissen eine 68-jährige Fahrerin und drei Kinder verletzt worden. Zwei weitere Kinder wurden vorsorglich in ein Krankenhaus gebracht.

Der Unfall ereignete sich gegen 6.30 Uhr auf der L2117 zwischen Großensee und Dankmarshausen. Nach Angaben der Polizei war die 68-Jährige mit einem Ford-Schultransporter in Richtung Großensee unterwegs. Gleichzeitig fuhr ein 42-jähriger Lkw-Fahrer in die entgegengesetzte Richtung.

Aus bislang ungeklärter Ursache kam es zu einer seitlichen Kollision zwischen dem Schultransporter und dem Lkw. Die Fahrerin des Transporters sowie drei mitfahrende Kinder wurden verletzt und zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Zwei weitere Kinder kamen vorsorglich ebenfalls ins Krankenhaus.

Zur Schwere der Verletzungen machte die Polizei zunächst keine näheren Angaben. Die L2117 ist derzeit voll gesperrt. Die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang dauern an.

Weitere Blaulichtmeldungen und Polizeiberichte aus Gotha und Umgebung finden Sie auf Gotha-Aktuell – Blaulichtmeldungen.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.