Blauzungenkrankheit: Ganz Thüringen jetzt BTV-8-Handelsrestriktionszone
Erneute Feststellung der Blauzungenkrankheit vom Serotyp-8 in Hessen hat Auswirkungen auf Tierhaltende im Freistaat Thüringen – ganz Thüringen ist jetzt BTV-8 Handelsrestriktionszone
Im benachbarten Bundesland Hessen wurde erneut das Blauzungenvirus des Serotyps BTV-8 bei einem verendeten Rind in der Gemeinde Ehrenberg (Rhön) nachgewiesen. Die Handelsrestriktionszone ausgehend vom betroffenen Rinder-haltenden Betrieb erstreckt sich bis nach Ostthüringen. Daraus resultiert, dass Thüringen nun vollständig als eine BTV-8 Handelsrestriktionszone einzustufen ist.
Durch den Nachweis des Virus der Bluetongue Disease (Blauzungenkrankheit) (BTV) vom Serotyp-8 in Ehrenberg (Rhön) im Landkreis Fulda sind gemäß dem europäischen Tiergesundheitsrecht in den Gebieten in einem Mindestradius von 150 Kilometer um den Ausbruchsbetrieb zusätzliche Regelungen beim Verbringen von Tieren empfänglicher Arten innerhalb Deutschlands als auch in andere Mitgliedstaaten zu beachten. Bislang waren aufgrund von BTV-8 Feststellungen in Meißen (Sachsen) und in Oberzehnt (Hessen) Teile von Süd- und Ostthüringen als BTV-8 Handelsrestriktionszone betroffen. Durch die Feststellung von BTV-8 in Ehrenberg ist nunmehr das gesamte Gebiet von Thüringen eine BTV-8 Handelsrestriktionszone.
Innerhalb der BTV-8 Handelsrestriktionszone bestehen keine Verbringungsbeschränkungen, sofern die zu verbringenden Tiere klinisch gesund sind.
Für den Transport von Tieren empfänglicher Arten wie Rinder, Schafe, Ziegen und Kameliden aus der BTV-8 Handelsrestriktionszone heraus gelten besondere Auflagen (z. B. Nachweise über Impfschutz oder Laboruntersuchungen [negativer PCR-Test]). Die detaillierten Regelungen können auf der Homepage des Thüringer Sozialministeriums abgerufen werden (https://www.tmasgff.de/veterinaerwesen/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit#c3442).
Die vorstehenden Regelungen gelten ausschließlich für BTV-8. In Bezug auf den BTV-3 bestehen keine Beschränkungen der Verbringung innerhalb Deutschlands.
Hintergrund:
Das Blauzungenvirus wird durch kleine blutsaugende Stechmücken, sogenannte Gnitzen, übertragen. Es befällt Wiederkäuer wie Rinder, Schafe und Ziegen, es können aber auch Lamas und Alpakas infiziert werden.
Die Blauzungenkrankheit ist für den Menschen ungefährlich. Infizierte Tiere hingegen können schwer leiden und Symptome wie hohes Fieber, Apathie und Fressunlust, ausgelöst durch Schwellung und Entzündungen an der Zunge, entwickeln. Auch Todesfälle sind möglich. Weiterhin können Lahmheit, Missbildungen oder Aborten beim Nachwuchs auftreten.
Impfung:
Eine Impfung gegen das Virus ist möglich. Dadurch können klinischen Symptome deutlich abgeschwächt und Todesfälle verhindern werden. Die Tiere müssen dabei gezielt gegen den spezifischen Serotyp geimpft werden, da keine Kreuzimmunität ausgebildet wird.
Die Thüringer Tierseuchenkasse und der Freistaat Thüringen gewähren Tierhalterinnen und -haltern, die ihre Tiere durch Impfung schützen bzw. Handel mit geimpften Tieren in freie Gebiete treiben wollen, eine Beihilfe. Informationen zur freiwilligen Impfung und zur Beihilfegewährung stehen auf der Internetseite der Thüringer Tierseuchenkasse zur Verfügung: https://www.thtsk.de/index.php/tiergesundheitsdienst/rindergesundheit/aktuelles-fachbeitraege/165-kurzinfo-blauzungenkrankheit.
Weiterführende Informationen:
- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte: https://verbraucherschutz.thueringen.de/ueberwachung-vor-ort
- Thüringer Tierseuchenkasse: https://www.thtsk.de/index.php/tiergesundheitsdienst/rindergesundheit/aktuelles-fachbeitraege/165-kurzinfo-blauzungenkrankheit
- Homepage des Thüringer Sozialministeriums: https://www.tmasgff.de/veterinaerwesen/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit#c3442


