JAV-Wahlen im Landkreis Gotha: Gewerkschaft ruft Azubis zur Mitbestimmung auf
Azubis im Kreis Gotha soll das „November-Wahlfieber“ packen
Der Countdown bei den „Junior-Wahlen“ läuft: Auszubildende und junge Beschäftigte in Betrieben im Kreis Gotha können noch im November ihre „U25-Sprecher“ wählen. Es geht dabei um die Jugend- und Auszubildenden-Vertretungen – kurz: JAV. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hingewiesen. „Die JAV-Wahl macht es möglich, beim eigenen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz ein wichtiges Wörtchen mitzureden. Und diese Chance sollten Jobstarter nicht verpassen“, sagt Jens Löbel von der NGG Thüringen.
Das „junge Wahlkreuz hinterm Werkstor“ können viele setzen – vor allem viele Auszubildende: Insgesamt machen nach Angaben der Gewerkschaft aktuell rund 2.100 junge Menschen im Landkreis Gotha eine Ausbildung. Die NGG Thüringen beruft sich dabei auf Zahlen der Arbeitsagentur.
Egal, ob in der Firma mit Fließband oder in der Verwaltung: Bei der JAV gehe es um eine „starke junge Stimme im Job“. Die JAV kümmere sich dabei um wichtige und auch heikle Themen: „Um die Kantinenpreise für Auszubildende genauso wie darum, dass Fachbücher bezahlt oder Tablets angeschafft werden. Um genug Vorbereitungszeit für Prüfungen. Und die JAV ist natürlich auch zur Stelle, wenn es bei der Ausbildung mal klemmt oder unfair wird“, macht NGG-Geschäftsführer Jens Löbel deutlich. Auch zu viele Überstunden oder fehlende Arbeits- und Schutzkleidung seien ein Fall für die JAV.
„Die Jugendvertretung hilft, die Steine aus dem Weg zu räumen, über die Jugendliche bei ihren ersten Schritten ins Berufsleben häufig stolpern. JAV – das ist der beste Weg, dem Boss, der Chefin oder der ganzen Geschäftsführung zu sagen, wo es im Betrieb hakt“, so Löbel. Es komme daher jetzt darauf an, das „November-Wahlfieber“ bei jungen Beschäftigten und Auszubildenden im Kreis Gotha noch einmal zu wecken.
Voraussetzung für eine JAV-Wahl ist, so die NGG Thüringen, dass es im Betrieb mindestens fünf wahlberechtigte Jugendliche und bereits einen Betriebsrat gibt. Ihre Stimme abgeben dürfen alle Beschäftigten, die unter 18 Jahre alt sind. Ebenso grundsätzlich alle Azubis und auch die, die ein duales Studium machen. Auf die Kandidatenliste kann jeder Beschäftigte unter 25 Jahren und natürlich jeder Auszubildende. Mehr Infos rund um die JAV-Wahl gibt es unter: www.jav-portal.de. Außerdem unterstützt die NGG JAV-Wahlen in Betrieben der Lebensmittelherstellung und des Gastgewerbes im Kreis Gotha.

