Symbolbild der Bundespolizei: Gleisanlagen sind Gefahrenbereiche

Meiningen: Vier Personen laufen unerlaubt über Bahngleise

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Bundespolizei warnt vor lebensgefährlichen Abkürzungen im Bahnhofsbereich

Meiningen (ots/red.)

Die Bundespolizei musste am Donnerstag mehrfach wegen unerlaubter Gleisübertritte am Bahnhof Meiningen einschreiten. Insgesamt wurden innerhalb eines Nachmittags vier Personen im Alter von 16, 18, 21 und 44 Jahren dabei festgestellt, wie sie unbefugt die Bahngleise überquerten.

Bei den Betroffenen handelt es sich nach Angaben der Bundespolizei um zwei Deutsche, eine türkische sowie eine ukrainische Person. Die Beamten sprachen mit allen vier über ihr Verhalten und machten insbesondere auf die damit verbundenen Gefahren aufmerksam. Die Personen wurden verwarnt und müssen jeweils ein Verwarngeld bezahlen.

Bundespolizei warnt vor Lebensgefahr

Die Bundespolizei weist darauf hin, dass das unerlaubte Betreten von Gleisanlagen erhebliche Gefahren birgt. Personen- und Güterzüge verkehren im Bereich des Meininger Bahnhofs regelmäßig. Hinzu kommen Rangierfahrten. Nicht alle Züge halten im Bahnhof. Durchfahrende Züge können daher auch mit höheren Geschwindigkeiten unterwegs sein.

Züge können Hindernissen zudem nicht ausweichen und benötigen aufgrund ihres Gewichts teilweise sehr lange Bremswege. Gleisanlagen seien deshalb für Reisende und andere unbefugte Personen eine absolute Verbotszone.

Bundespolizei und Deutsche Bahn wollen mit regelmäßigen Präventionsmaßnahmen auf diese Gefahren aufmerksam machen. Eine vermeintliche Abkürzung über die Gleise könne im schlimmsten Fall tödlich enden.

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