Foto: © Stadt Gotha

Gotha: Seniorenakademie spendet 1.382 Euro für Bildungsprojekte

Anzeige

Zum Auftakt der Seniorenakademie am Montag, dem 21. September 2026, im Kulturhaus, bei welchem traditionell der Oberbürgermeister referiert, hatte der Seniorenbeirat der Stadt Gotha eine besondere Überraschung im Gepäck: Die Spendeneinnahmen der vergangenen Seniorenakademie kommen erneut ausgewählten Projekten im Bildungsamt der Stadt Gotha zugute.

Insgesamt konnten 1.382,42 Euro gesammelt werden. Die Mittel fließen in diesem Jahr in zwei Projekte, die auf unterschiedliche Weise Bildung, Verständigung und kulturellen Austausch fördern.

Maria Brunner aus der Abteilung Kommunale Kindergärten des Bildungsamtes stellte sogenannte Mini-Computer beziehungsweise digitale Übersetzungsgeräte vor. Diese sollen künftig dabei helfen, Sprachbarrieren im Austausch mit Familien abzubauen und damit die direkte und aktive Kommunikation in den Einrichtungen zu erleichtern.

Auch der Leiter der Stadtbibliothek Andreas Cramer freut sich über einen Teil der Spenden. Diese sollen für besondere Veranstaltungen und Angebote eingesetzt werden.

Die Weitergabe der Spendeneinnahmen der Seniorenakademie an besondere Bildungs- und Kulturprojekte hat inzwischen Tradition. Sie zeigt zugleich, wie generationenübergreifendes Engagement ganz konkret das gesellschaftliche und kulturelle Leben in Gotha bereichern kann.

Aktuelle Nachrichten und Meldungen aus der Stadt Gotha finden Sie auf Gotha-Aktuell – Stadt Gotha.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.