Ministerin Katharina Schenk zum Pflegeneuordnungsgesetz des Bundes
„Pflege reformieren, aber nicht auf Kosten der Betroffenen“
Anlässlich der heutigen Demonstration des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) in Erfurt bewertet Thüringens Sozial- und Gesundheitsministerin Katharina Schenk den aktuellen Referentenentwurf des Bundespflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) kritisch. Thüringen begrüßt zwar grundsätzlich das Ziel, die pflegerische Versorgung weiterzuentwickeln und die soziale Pflegeversicherung finanziell auf eine stabilere Grundlage zu stellen. Zugleich sieht Schenk im vorliegenden Entwurf erheblichen Änderungsbedarf:
„Im Referentenentwurf sind erhebliche Leistungskürzungen vorgesehen – etwa die Streichung des Entlastungsbetrags im Pflegegrad 1 und der Verzicht auf eine Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile. Eine nachhaltige Stabilisierung der Pflegeversicherung kann aus unserer Sicht nicht darin bestehen, Leistungen für Pflegebedürftige zurückzufahren und bestehende finanzielle Risiken weiter bei den Betroffenen zu belassen.“
Zudem bleibe aus Sicht von Ministerin Schenk das Gesetzesvorhaben hinter den vereinbarten Zielen des unter Länderbeteiligung erarbeiteten Eckpunktepapiers „Zukunftspakt Pflege“ vom Dezember 2025 zurück:
„Wir haben mit dem Zukunftspakt Pflege unter anderem den Anspruch formuliert, dass die häusliche Pflege gestärkt und die Menschen, die sie tragen, besser unterstützt werden sollen. Diesem Anspruch wird der vorliegende Entwurf an wichtigen Stellen noch nicht gerecht. Gerade pflegende Angehörige brauchen verlässliche Unterstützung und soziale Absicherung. Wer heute Verantwortung für einen pflegebedürftigen Angehörigen übernimmt, darf dadurch morgen nicht bei der eigenen sozialen Absicherung schlechter dastehen.“
Insgesamt ergeben sich aus Thüringer Sicht die folgenden zentralen Kritikpunkte:
- Fehlender Sockel-Spitze-Tausch: Entgegen der Empfehlungen des „Zukunftspaktes Pflege“ verzichtet der Entwurf auf die Einführung eines Sockel-Spitze-Tausches zur wirksamen Begrenzung pflegebedingter Eigenanteile.
- Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige: Wer aufgrund der Pflege die eigene Erwerbstätigkeit einschränkt, darf dadurch nicht zusätzlich bei der späteren Rente benachteiligt werden.
- Fehlende nachhaltige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung: Der Bund entzieht sich seiner finanziellen Mitverantwortung durch eine weitere Aussetzung der Bundeszuschüsse.
- Bürokratisierung bei Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Nachbarschaftshilfe: Bei der geplanten bundeseinheitlichen Regelung müssen die Erfahrungen der Länder berücksichtigt werden. Die entsprechende Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes sollte deshalb im Einvernehmen mit den Ländern beschlossen werden.
- Verschärfung des Fachkräftemangels: Leistungskürzungen und gedeckelte Refinanzierungen dürfen die ohnehin angespannte Situation in der Langzeitpflege nicht weiter verschärfen. Pflegeeinrichtungen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, um Fachkräfte zu gewinnen und zu halten.


