DAZN-Geschädigte müssen jetzt schnell sein

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Betroffene können sich nur noch bis 25. September der Verbraucherzentrale-Sammelklage gegen DAZN anschließen.

  • Der Sport-Streamingdienst DAZN hat 2021 und 2022 die Preise in laufenden Verträgen stark erhöht.
  • Die Verbraucherzentrale klagt, weil sie die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unzulässig hält.
  • Mit der Sammelklage sollen DAZN-Geschädigte zu viel gezahltes Geld zurückerhalten.

Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamm ist klar: Streaming-Kundinnen und -Kunden können sich nur noch bis zum 25. September der Sammelklage gegen DAZN anschließen. Dafür müssen sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Die Anmeldung ist kostenlos. Mit der Klage macht sich die Verbraucherzentrale für Menschen stark, deren Abos DAZN 2021 oder 2022 ohne ihre Zustimmung verteuert hat.

Sebastian Reiling
Quelle: Gert Baumbach – vzbv

Sebastian Reiling

Referent im Team Sammelklagen

 Das Gericht hat in der Verhandlung erkennen lassen, dass es die einseitigen Preiserhöhungen von DAZN in 2021 und 2022 für unwirksam hält. Betroffene können also auf Rückzahlungen hoffen. Entscheidend ist jetzt: Wer von den Preiserhöhungen betroffen war, sollte nicht länger warten. Nur wer sich spätestens am 25. September anmeldet, kann von der Sammelklage profitieren. 

Die Verbraucherzentrale stellt einen Online-Klage-Check bereit. Damit können DAZN-Abonnent:innen prüfen, ob der eigene Fall zur Sammelklage passt. Der Check liefert auch einen Textbaustein für die Anmeldung.

Quelle: https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/dazn-geschaedigte-muessen-jetzt-schnell-sein

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