GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz beschlossen
Ministerin Schenk: „Der Bund muss seiner Finanzierungsverantwortung dauerhaft gerecht werden.“
Bundestag und Bundesrat haben heute den Weg für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz freigemacht. Zuvor hatte der Bundesrat einer entsprechenden Fristverkürzung zugestimmt. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit in der Länderkammer.
Hierzu Gesundheitsministerin Katharina Schenk: „Die Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung ist zwingend notwendig, um weitere finanzielle Belastungen für die Versicherten zu begrenzen und den Krankenkassen Planungssicherheit zu geben. Kurzfristige Maßnahmen zur Kostendämpfung dürfen jedoch nicht zulasten einer leistungsfähigen und flächendeckenden Versorgung gehen. Dauerhaft wird diese Stabilisierung nur Akzeptanz finden, wenn die finanziellen Lasten ausgewogen verteilt werden.
Im parlamentarischen Verfahren konnten – auch auf Initiative der Länder – an mehreren Stellen wichtige Verbesserungen erzielt werden. Besonders im Krankenhausbereich wurden dabei spürbare Entlastungen erreicht. Das begrüße ich ausdrücklich. Sie tragen dazu bei, die zusätzlichen Belastungen für die Kliniken in einer ohnehin anspruchsvollen Transformationsphase infolge der Krankenhausreform abzumildern.
Gleichzeitig muss die Frage der Gegenfinanzierung dieser zusätzlichen Entlastungen beantwortet werden. Es ist nicht überzeugend, Entlastungen in einem Bereich zu schaffen, wenn dadurch an anderer Stelle neue Belastungen im Gesundheitssystem entstehen.
Für die ambulante Versorgung hätte ich mir weitere Nachbesserungen gewünscht. Gerade Hausärztinnen und Hausärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten leisten einen unverzichtbaren Beitrag für eine wohnortnahe und verlässliche Versorgung. Deshalb brauchen sie Rahmenbedingungen, die zusätzliche Leistungen auch künftig angemessen honorieren. Leistung muss sich lohnen – das gilt selbstverständlich auch im Gesundheitswesen. Regelungen, die hierfür falsche Anreize setzen, sehe ich kritisch. Insbesondere im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung dürfen sich die bereits heute langen Wartezeiten nicht weiter verlängern.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes darf die Debatte deshalb nicht beendet sein. Die Bundesregierung steht in der Verantwortung, die Auswirkungen der Neuregelungen auf die medizinische Versorgung kontinuierlich zu evaluieren und bei Fehlentwicklungen zügig nachzusteuern. Gleichzeitig erwarte ich, dass die Diskussion über eine nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung konsequent fortgeführt wird. Dazu gehört insbesondere, dass der Bund seiner Verantwortung für die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen künftig noch stärker gerecht wird. Nur so lassen sich stabile Beiträge und eine hochwertige medizinische Versorgung dauerhaft miteinander verbinden.“

