Öffentliche Bibliotheken sollen künftig sonntags öffnen dürfen
Berlin (red.)
Öffentliche Bibliotheken sollen künftig auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen.
Der Koalitionsausschuss hat beschlossen, eine entsprechende Öffnungsmöglichkeit zu schaffen. Damit sollen Bibliotheken anderen Kulturorten wie Konzerthäusern, Theatern, Kinos und Museen gleichgestellt werden.
Staatsminister Wolfram Weimer begrüßt die geplante Neuregelung. Bibliotheken seien heute weit mehr als Orte zur Ausleihe von Büchern. Sie seien offene Räume für Begegnung, Austausch, Bildung und Kultur.
Eine Sonntagsöffnung könne vor allem Berufstätigen und Familien den Zugang erleichtern, da sie Bibliotheken dann nutzen könnten, wenn sie Zeit dafür haben.
Bibliotheken als dritte Orte
Mit der geplanten Neuregelung setzt die Bundesregierung nach eigenen Angaben eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags um.
Die Rolle öffentlicher Bibliotheken habe sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Neben der Buch- und Medienausleihe seien Bibliotheken heute auch Treffpunkte zum Lernen, Lesen, Arbeiten und für kulturelle Veranstaltungen.
Als sogenannte „dritte Orte“ zwischen Zuhause und Arbeitsplatz leisten sie einen Beitrag zu Bildung, Kultur und gesellschaftlichem Zusammenhalt.
Dieses Angebot liege im besonderen öffentlichen Interesse und solle künftig auch sonntags mehr Menschen offenstehen können.
Entscheidung vor Ort
Der Schutz der Arbeitnehmer soll nach Angaben der Bundesregierung dadurch gewährleistet werden, dass Bibliotheken unter Einbeziehung der örtlichen Personalvertretungen selbst über eine Öffnung an Sonn- und Feiertagen entscheiden können.
Damit erhalten öffentliche Bibliotheken bundesweit größere Spielräume, ihre Angebote stärker an den Bedürfnissen ihrer Besucher auszurichten.


