Andreas-Reyher-Diplom an Gothas beste Regelschulabsolventen verliehen

Foto: © Stadt Gotha
Anzeige

Die diesjährige feierliche Preisverleihung des „Andreas-Reyher-Diplom“ an die leistungsstärksten Regelschulabsolventinnen und -absolventen der Stadt Gotha fand im festlichen Ambiente des Historischen Rathauses der Residenzstadt statt.

Die Auszeichnungen überreichte Oberbürgermeister Knut Kreuch an die besten Absolventinnen und Absolventen des Schuljahrgangs 2025/2026. Der seit 2017 vergebene Preis erinnert an den bedeutenden Pädagogen Andreas Reyher (1601–1673), der als einer der Wegbereiter der allgemeinen Schulpflicht in Gotha gilt.

Die Schulleitungen der fünf weiterführenden Schulen im Stadtgebiet Gotha waren aufgerufen, je eine Schülerin oder einen Schüler mit besonderen schulischen und sozialen Leistungen für die Auszeichnung vorzuschlagen.  Eine Jury aus Vertretern der Stadtverwaltung Gotha und des Staatlichen Schulamts Westthüringen bewertete die eingereichten Vorschläge anhand der schulischen Leistungen, des Sozialverhaltens und des ehrenamtlichen Engagements der Kandidatinnen und Kandidaten.

Erstmalig seit der Einführung des „Andreas-Reyher-Diploms“ durften sich in diesem Jahr gleich zwei Schülerinnen den ersten Platz mit einem herausragenden Notendurchschnitt von 1,18 teilen. Banafshe Yaqobi von der Staatlichen Regelschule „Conrad Ekhof“ und Paula Kramer von der Evangelischen Regelschule Gotha wurden als beste Regelschulabsolventinnen der Stadt Gotha ausgezeichnet. Beide erhielten ein Preisgeld in Höhe von je 100 Euro.

Mit einem Durchschnitt von 1,3 belegte Emma Charlotte Leubner von der Kooperativen Gesamtschule „Herzog Ernst“ den dritten Platz und erhielt ebenfalls ein Preisgeld in Höhe von 100 Euro.

Die weiteren diesjährigen Preisträgerinnen und Preisträger des „Andreas-Reyher-Diploms“ sind:

• Charlotta Rosa Castillo Gomez, Staatliche Regelschule „Andreas Reyher“ – Preisgeld: 75 €

• Luca-Noel Arndt, Staatlichen Gemeinschaftsschule Gotha – Preisgeld: 50 €

Für ihre herausragenden Leistungen im schulischen und auch sozialen Bereich, erhielt Banafshe Yaqobi von der Staatlichen Regelschule „Conrad Ekhof“ einen zusätzlichen Preis in Form von Gotha-Gutscheinen im Wert von 50 Euro.Banafshe kam im Mai 2022 aus Afghanistan ohne schulische Vorkenntnisse oder die Beherrschung der deutschen Sprache nach Gotha. Durch Fleiß, Zielstrebigkeit und ihrer Bereitschaft, Herausforderungen anzunehmen, wurde sie innerhalb von zwei Jahren Klassenbeste. Mit ihrer offenen, freundlichen und respektvollen Art gelang es ihr, Anschluss im Klassenverband zu finden und positiv mitzuwirken. Sie ist ein herausragendes Beispiel dafür, was mit Mut, Engagement und Lernbereitschaft möglich ist.   

Auch Paula Kramer beeindruckte die Jury durch ihr starkes Engagement in der Schulgemeinschaft, aber auch im privaten Bereich. Egal ob als Mitglieder des Klassensprecherteams oder als Teilnehmerin des Mathematikwettbewerbes, mit ihrer ruhigen, selbstbewussten und zuverlässigen Art meisterte, sie ihren Schulalltag. In ihrer Freizeit zeigte sie sich als verantwortungsbewusstes Mitglied der DLRG Ortsgruppe und auch in der Feuerwehr engagiert sie sich regelmäßig. Die junge Frau erhielt Gotha-Gutscheine im Wert von 25 Euro als Zeichen der Würdigung.

Oberbürgermeister Knut Kreuch lobte die Vielfalt der persönlichen Talente und das soziale Engagement der ausgezeichneten Schülerinnen und Schüler. Ihre Leistungen seien vorbildlich und sollten kommende Abschlussjahrgänge motivieren. Auch allen Lehrerinnen und Lehrern der Gothaer Schule sprach der Oberbürgermeister seinen Dank für ihren unermüdlichen Einsatz im Dienst der Bildung und Erziehung aus.

Aktuelle Nachrichten und Meldungen aus der Stadt Gotha finden Sie auf Gotha-Aktuell – Stadt Gotha.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.