Verwirrte Seniorin überquert A4 bei Erfurt – Polizei verhindert Schlimmeres

Bildnachweis: iStock.com/ Cineberg
Anzeige

Erfurt (ots/red.)

Ein gefährlicher Vorfall auf der A4 zwischen den Anschlussstellen Erfurt-Ost und Erfurt-West hat am Sonntagabend einen größeren Polizeieinsatz ausgelöst.

Nach Angaben der Polizei meldeten mehrere Verkehrsteilnehmer eine ältere Frau, die zu Fuß auf dem Standstreifen der Autobahn in Fahrtrichtung Frankfurt am Main unterwegs war.

Im weiteren Verlauf gingen Hinweise ein, dass die Frau die Autobahn sogar überquert habe. Einsatzkräfte konnten die 75-jährige Frau schließlich im Bereich der Anschlussstelle Erfurt-Ost antreffen.

Die Seniorin war nach Angaben der Polizei verwirrt und hatte bei ihrem Fußmarsch über die Autobahn mehrfach Stürze erlitten. Gegenüber den Beamten räumte sie ein, die Fahrbahn der Autobahn überquert zu haben. Zur medizinischen Versorgung wurde die Frau mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht.

Die Polizei hob die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer hervor. Dank der zahlreichen Hinweise konnte die Frau rechtzeitig gefunden und versorgt werden. Dadurch sei Schlimmeres verhindert worden.

Weitere Blaulichtmeldungen und Polizeiberichte aus Gotha und Umgebung finden Sie auf Gotha-Aktuell – Blaulichtmeldungen.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.