Gotha: Standfestigkeitskontrollen an Grabmalen auf Friedhöfen im Juli
Im Juli 2026 finden die diesjährigen Standfestigkeitskontrollen gemäß § 24 Abs. 4 der Friedhofssatzung an allen Grabmalen auf dem Hauptfriedhof sowie den Ortsteilfriedhöfen in Siebleben, Sundhausen, Uelleben und Boilstädt statt.
Im Zuge dieser Kontrollen wird durch einen unabhängigen fachkundigen Prüfer mittels Drucklastzeitdiagramm die Standfestigkeit der Grabmale geprüft.
Wird an einem Grabmal der geforderte Messwert nicht erreicht, bringt der Prüfer einen grünen Aufkleber am Stein an. Weiterhin wird der oder die Nutzungsberechtigte der Grabstätte anschließend durch die Friedhofsverwaltung postalisch informiert.
Diese sind verpflichtet, bis spätestens zum genannten Termin eine fachlich geeignete Firma (z. B. einen Steinmetz) mit der Sicherung beziehungsweise Befestigung des Grabmals zu beauftragen und der Friedhofsverwaltung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Geht von einem Grabmal eine akute Gefahr aus, wird dieses unverzüglich an der Grabstätte umgelegt.
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