Thüringen setzt im Bundesrat Impuls für weniger Bürokratie in der Gesundheitsversorgung

Bild : mit KI erstellt
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Gesundheitsministerin Schenk: „Weniger Papierkram und mehr Vertrauen in die Beschäftigten“

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. Juni einen Entschließungsantrag des Freistaates Thüringen zum Abbau unnötiger Vorgaben bei der Hilfsmittelversorgungbeschlossen. Im Mittelpunkt steht die Überprüfung des bestehenden Präqualifizierungsverfahrens für Leistungserbringer in der Hilfsmittelversorgung. 

Hilfsmittel, wie Prothesen, Orthesen, Rollstühle, Hörgeräte oder Kompressionsstrümpfe, sind für viele Menschen ein entscheidender Bestandteil ihrer medizinischen Versorgung. Sie sichern den Erfolg einer Behandlung, gleichen Behinderungen aus oder reduzieren Einschränkungen im Alltag.

Die Versorgung mit solchen medizinischen Hilfsmitteln übernehmen spezialisierte Betriebe des Gesundheitshandwerks – etwa Sanitätshäuser, Orthopädieschuhmacher, Hörakustiker und Augenoptiker – im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Leistungserbringer stehen in direktem Kontakt mit den Patientinnen und Patienten und schließen Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen.

Voraussetzung für die Versorgung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen ist derzeit eine sogenannte Präqualifizierung nach § 126 SGB V. Dabei müssen Betriebe regelmäßig ihre fachliche Qualifikation, ihre räumliche und technische Ausstattung sowie organisatorische Anforderungen nachweisen. Die Prüfungen erfolgen durch externe Zertifizierungsstellen und werden während der gesamten Vertragslaufzeit wiederholt.

„Das Verfahren wurde ursprünglich mit dem Ziel eingeführt, Wettbewerb zu stärken und Qualität sicherzustellen. In der heutigen Praxis erleben wir jedoch, dass daraus ein erheblicher bürokratischer Aufwand entstanden ist“, erklärt Ministerin Schenk. „Zusätzliche Nachweise, wiederkehrende Prüfungen und Betriebsbegehungen binden Personal und finanzielle Ressourcen – ohne dass ein klarer zusätzlicher Nutzen für die Versorgungsqualität erkennbar ist.“

Mit dem Beschluss des Bundesrates ist die Bundesregierung nun aufgefordert, das Präqualifizierungsverfahren kritisch und ergebnisoffen zu prüfen. Dabei geht es ausdrücklich nicht um eine Absenkung der Qualitätsstandards bei medizinischen Hilfsmitteln an sich.

„Die hohe Qualität in der Hilfsmittelversorgung bleibt unverzichtbar. Unser Ziel ist nicht weniger Qualität, sondern es sind weniger unnötige Verfahren“, so Schenk. „Wir brauchen eine Lösung, die die Kompetenz und Eigenverantwortung der Betriebe stärker berücksichtigt und gleichzeitig sicherstellt, dass Patientinnen und Patienten weiterhin zuverlässig und hochwertig versorgt werden. Das heißt: Weniger Papierkram und mehr Vertrauen in die Beschäftigten.“

Mögliche Lösungsansätze wären gemäß des Thüringer Antrags unter anderem die Abschaffung der Prüfungen durch externe Zertifizierungsstellen, eine stärkere Begrenzung von Betriebsbegehungen auf konkrete Anlässe sowie eine einmalige Qualifizierungsprüfung mit langfristiger Gültigkeit. Weitere Prüfungen sollen nur noch erfolgen, wenn beispielsweise ein Inhaberwechsel, ein Standortwechsel oder konkrete Verdachtsmomente vorliegen.

„Unser Ziel ist ein Gesundheitssystem, das effizient arbeitet und den Fokus auf die Versorgung richtet. Bürokratie darf nicht zum Selbstzweck werden. Wir wollen Qualität sichern – mit Verfahren, die in der Praxis funktionieren“, betont Katharina Schenk.

Der Beschluss des Bundesrates reiht sich ein in weitere Maßnahmen der Thüringer Landesregierung, bürokratische Belastungen in allen Bereichen abzubauen und die Handlungsfähigkeit von Einrichtungen, Unternehmen und Beschäftigten zu stärken.

Weitere Informationen: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1066/tagesordnung-1066.html?topNr=18#top-18

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