Gotha: Stahl-Tiger begrüßt Besucher im Tierpark

Stahl-Tiger hat seinen Platz im Tierpark Gotha eingenommen/ Foto: ©M.Falkenstein
Anzeige

Ein besonderer Blickfang begrüßt ab sofort die Besucherinnen und Besucher des Tierparks Gotha: Die von der Bystronic Maschinenbau GmbH Gotha gefertigte lebensgroße Tiger-Skulptur wurde heute offiziell an den Tierpark übergeben und an ihrem neuen Standort im Eingangsbereich aufgestellt.

Für den Transport des über 300 Kilogramm schweren Kunstwerks kam ein Radlader zum Einsatz, der den aus Stahl gefertigten Tiger sicher auf sein Podest hob. Dort verweist eine Beschriftung auf den Sponsor und die enge Partnerschaft zwischen Bystronic und dem Tierpark Gotha.

Die Skulptur steht symbolisch für das gemeinsame Engagement von Wirtschaft und kommunalen Einrichtungen für den Tierpark und die Weiterentwicklung der Tigeranlage. Bereits im Rahmen des Thüringentags 2025 hatte Bystronic mit einer Spendenaktion den Grundstein für die Zusammenarbeit gelegt.

Die markante Installation wird künftig die Gäste des Tierparks willkommen heißen und die Verbundenheit des Unternehmens mit der Stadt Gotha und ihrem Tierpark sichtbar machen.

Aktuelle Nachrichten und Meldungen aus der Stadt Gotha finden Sie auf Gotha-Aktuell – Stadt Gotha.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.