Landkreis Gotha erlässt Wasserentnahmeverbot
Hohe Temperaturen, nur vereinzelt Starkregen – die aktuellen Wetterverhältnisse sorgen für niedrige Wasserstände in Gewässern im Landkreis. Deshalb erlässt die untere Wasserbehörde zum 31. Juli 2026 per Allgemeinverfügung ein Wasserentnahmeverbot.
Verboten ist es, Wasser mittels Pumpvorrichtung aus oberirdischen Gewässern (also Bächen, Flüssen, Seen und Teichen) zu entnehmen. Auch bereits erteilte wasserrechtliche Erlaubnisse und Nutzungsgenehmigungen werden für die Dauer des Verbots widerrufen. Lediglich landwirtschaftlich oder gewerblich gärtnerisch genutzte Flächen und Sportanlagen (z. B. Rasen- oder Tennisplätze), denen eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt wurde, dürfen in den Abend- und Nachtstunden (20 bis 6 Uhr) bei Einhaltung erlaubter Entnahmemengen bewässert werden. Weiterhin erlaubt ist es, mit Handgefäßen Wasser zu schöpfen. Auch Wasserentnahmen zur Versorgung von Tieren (§ 25 ThürWG) und zur öffentlichen Trinkwasserversorgung sind weiterhin möglich.
Die untere Wasserbehörde wird vermehrt Kontrollen durchführen. Zuwiderhandlungen gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.
Ausschlaggebend für das Entnahmeverbot waren die aktuell niedrigen Abflussmengen an mehreren Messpunkten des Freistaats Thüringen an den Flüssen Apfelstädt, Leina, Hörsel, Nesse und Emse.
Die Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt vom 30. Juli bekanntgemacht und ist dann auch online unter www.landkreis-gotha.de/aktuelles/bekanntmachungen/ einsehbar.
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