Landkreis Gotha vergibt Stipendien für medizinisches Praxispersonal

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Endspurt für Stipendien zur Qualifizierung von Praxispersonal

Noch bis zum 30. Juni nimmt das Landratsamt Gotha diesjährige Bewerbungen für Stipendien zur berufsbegleitenden Weiterbildung von medizinischem Personal der Region entgegen. Gefördert werden Qualifizierungen in Vertragsarzt- und Vertragszahnarztpraxen zur ärztliche/n Assistent/in (Physician Assistance, PA), nichtärztliche/n Praxisassistent/in (NÄPA), zahnmedizinische/n Prophylaxe-Assistent/in (ZMP), Dentalhygieniker/in (DH) oder zahnmedizinische/n Fachassistent/in (ZMF). Die Zuschüsse betragen bei Bewilligung zwischen 200 und 300 Euro pro Monat.

Insgesamt sind drei solcher Stipendien zum Beginn im Jahr 2026 vorgesehen. „Die Förderung des Bestandspersonals in Praxen ist eine der drei tragenden Säulen einer Richtlinie, die der Kreistag zur personellen Sicherung der medizinischen Versorgung beschlossen hat“, sagt Gesundheitsdezernent Adrian Weber. Die Qualifikation von medizinischen oder zahnmedizinischen Fachangestellten soll für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Entlastungen bei verschiedenen Tätigkeiten mit sich bringen. Weitere Bausteine bilden jährlich drei Stipendien für Studierende der Human- und Zahnmedizin mit anschließender Verpflichtung zum Wirken in der Region sowie ein jährlicher Niederlassungszuschuss zur Praxisgründung oder -übernahme. Diese Stipendien sind für 2026 bereits vergeben.

Bewerbungen können in Textform an das Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, 99867 Gotha oder per E-Mail an kreisentwicklung@kreis-gth.de gerichtet werden. Über die eingegangenen Anfragen befindet eine Jury, in der unter anderem die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Thüringens vertreten sind. Weitere Informationen zur Förderung stellt der Landkreis unter www.landkreis-gotha.de/service/foerdermoeglichkeiten/medizin/ bereit.

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