Gotha: Drei glückliche Gewinner beim Sparkassen-Schätzspiel zum Gothardusfest

Foto: © Kreissparkasse Gotha
Anzeige

Preisübergabe an die Gewinner des Schätzspiels der Kreissparkasse Gotha zum Gothardusfest 

Große Freude herrschte am 11. Juni bei den drei Gewinnern des Sparkassen-Schätzspiels zum Gothardusfest. Sie erhielten Ihre Gewinne in Form von Gotha-Gutscheinen. Der erste Preis (200 Euro Gotha-Gutschein) ging an Jana Hofmann aus Gotha, gefolgt von Rüdiger Ehrhardt (100 Euro Gotha-Gutschein) aus Sonneborn. Den dritten Preis gewann Silke Braun aus Gotha (50 Euro Gotha-Gutschein). Die Gewinner nahmen ihre Preise im Kundencenter der Kreissparkasse in Gotha persönlich entgegen.

Über 1.000 Besucher hatten sich am Schätzspiel der Kreisparkasse Gotha anlässlich des diesjährigen Gothardusfestes beteiligt. Dabei musste geschätzt werden, wie viele 1-Cent-Münzen sich in einem Glas befanden. Die richtige Antwort lautete: 1.722. Es wurden sehr viele richtige Antworten abgegeben, so dass am Ende das Los entschied.

„Die hohe Beteiligung und das große Interesse am Schätzspiel hat uns sehr gefreut“, sagte Claudia Hemmling, Vorstandsmitglied der Kreissparkasse Gotha. “Wir gratulieren den Gewinnern und bedanken uns bei allen Teilnehmern für ihre Beteiligung“.

Weitere Informationen zu den Aktivitäten und Angeboten der Kreissparkasse Gotha gibt es unter www.kreissparkasse-gotha.de . 

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.