Stromversorgung sicher und kosteneffizient gewährleisten

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Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat einen Gesetzentwurf zur Bereitstellung neuer steuerbarer Stromkapazitäten vorgelegt. Im Mittelpunkt stehen zwei Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten noch in diesem Jahr. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, kommentiert:

„Der Gesetzentwurf fokussiert sich sehr einseitig auf den Neubau von Gaskraftwerken. Die Ausschreibung neuer Kapazitäten ohne geklärte Finanzierung birgt erhebliche Kostenrisiken für Verbraucherinnen und Verbraucher. Privathaushalte in Deutschland zahlen bereits heute europaweit den höchsten Strompreis. Eine zusätzliche Strompreisumlage würde sie weiter belasten. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass die Ausschreibungen die Marktmacht großer Stromproduzenten verfestigen und dadurch die Kosten im Strommarkt weiter steigen.

Für eine krisenresiliente Stromversorgung müssen auch Verbraucherinnen und Verbraucher als Akteure der Energiewende mitgedacht werden: Mit selbst erzeugten erneuerbaren Energien, Speichern sowie flexiblen Verbrauchseinrichtungen, wie Wärmepumpen und Wallboxen können auch private Haushalte einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten.“

Hintergrund

Das BMWE sieht aufgrund des Monitoringberichts der Bundesnetzagentur einen klaren Handlungsbedarf zur Sicherung der Versorgung. Laut Bericht ist ein Zubau an steuerbaren Kapazitäten notwendig. Vor diesem Hintergrund plant das Bundeswirtschaftsministerium in den Jahren 2026 bis 2029 mehrere Ausschreibungen für steuerbare Kapazitäten durchzuführen. Zentral sind dabei die beiden Ausschreibungsrunden im Jahr 2026 für Langzeitkapazitäten. Die ausgeschriebenen Kapazitäten werden für die Bereitstellung von elektrischer Leistung vergütet. Der Entwurf trifft keinerlei Aussagen zur Finanzierung dieser Kosten. Konkrete Regelungen sollen erst in einem Gesetzentwurf im kommenden Jahr festgelegt werden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat sich bereits in der vergangenen Legislaturperiode kritisch gegenüber der Einführung von Kapazitätsmechanismen geäußert. Die Versorgungssicherheit sollte möglichst kosteneffizient erreicht werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält dafür eine Absicherungspflicht für das geeignetere Instrument. Sollte das BMWE an Kapazitätsausschreibungen festhalten, braucht es klare Regelungen zur Vermeidung von Überforderung sowie eine kohärente Strategie zur Stärkung von Flexibilitäten im Energiesystem und deren Einbindung in den künftigen Kapazitätsmarkt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert unter anderem:

  • die Einführung einer Absicherungspflicht,
  • die Kosten des Kapazitätsmechanismus transparent zu machen,
  • den Abschöpfungsmechanismus effektiv auszugestalten und
  • bei den Ausschreibungen eine Kapazitätsobergrenze pro Bieter einzuführen.
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