Personalausweise werden teurer: Stadt Gotha weist auf neue Gebühren hin
Bereits ab Samstag, 7. Februar 2026, sind bundesweit die Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen gestiegen. Darauf weist die Stadtverwaltung Gotha hin. Grundlage ist eine vom Bundesrat am 30. Januar 2026 beschlossene Verwaltungsentlastungsverordnung. Mit ihr werden Abläufe bei der Beantragung und Ausstellung von Ausweisdokumenten angepasst. In diesem Zusammenhang wurden auch die Gebühren neu festgesetzt. Die Anpassung erfolgt aufgrund gestiegener Herstellungs- und Verwaltungskosten.
Seit 7. Februar 2026 gelten folgende Gebühren:
- Personalausweis für Personen ab 24 Jahren: 46,00 Euro (bisher 37,00 Euro)
- Personalausweis für Personen unter 24 Jahren: 27,60 Euro (bisher 22,80 Euro)
Bürgerinnen und Bürger, die in den kommenden Wochen einen neuen Personalausweis benötigen, werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung im Bürgerbüro zu berücksichtigen.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung im Bürgerbüro. Wird der Antrag vor dem 7. Februar 2026 gestellt, gilt die bisherige Gebühr. Weitere Informationen sind im Bürgerbüro sowie auf der Internetseite der Stadt Gotha erhältlich.



