Erfurt Hauptbahnhof: Mann bedroht Reisende

Foto: Mit KI erstellt
Anzeige

Erfurt, Erfurt Hauptbahnhof (ots)

Für Aufregung auf einem Bahnsteig des Erfurter Hauptbahnhofes sorgte am Sonntagmittag ein Mann, der mit einer Haarspraydose und Feuerzeug mehrere Reisende bedrohte. Er entzündete das austretende Aerosol und zielte in Richtung verschiedener Gesichter.

Der Mann wurde durch Sicherheitspersonal fixiert. Bundespolizisten fesselten den Täter und brachten ihn zur Dienststelle. Dort wurde er nach weiteren gefährlichen Gegenständen durchsucht. Die von ihm bereits genutzten Tatmittel wurden ihm abgenommen. Zeugen und Betroffene wurden zum Sachverhalt befragt. Äußerliche Schäden trug niemand davon.

Die Sichtung der Videoaufnahmen des Erfurter Hauptbahnhofes bestätigte das strafrechtliche Handeln des Mannes aus Burkina Faso. Gegen den 43-Jährigen wird nun wegen dem Versuch der gefährlichen Körperverletzung ermittelt.

Bereits zu einem früheren Zeitpunkt des gestrigen Sonntages war der Mann wegen einer unterschlagenen Geldbörse polizeilich in Erscheinung getreten. Dabei wurden die Bundespolizisten auch auf eine Aufenthaltsermittlung gegen den Mann aufmerksam. Die sächsischen Behörden suchten nach ihm, weil er in einem anderen Strafverfahren gegen richterliche Auflagen verstoßen hatte.

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Erfurt, übermittelt durch news aktuell.

👉 Weitere Blaulichtmeldungen und Berichte der Bundespolizei Erfurt finden Sie auf Gotha-Aktuell – Bundespolizei Erfurt.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.