Gotha-Ost: Mann blockiert Regionalzug – Bundespolizei ermittelt wegen Nötigung

Bild von Michael Knoll auf Pixabay
Anzeige

Gotha, Gotha-Ost (ots)

Mit Einschränkungen hatten es Bahnreisende zwischen Erfurt und Eisenach am späten Donnerstagnachmittag zu tun. Grund hierfür war ein Mann, der einen Regionalzug am Haltepunkt Gotha-Ost an der Weiterfahrt gehindert hatte.

Der 21-Jährige wurde zuvor wegen seines Verhaltens von der weiteren Mitnahme in der Bahn ausgeschlossen. Der afghanische Staatsangehörige setzte sich sodann demonstrativ vor den Zug und blockierte dadurch dessen Abfahrt.

Beim Eintreffen der Bundespolizisten hat er den Gefahrenbereich verlassen. Der Mann zeigte sich psychisch sehr auffällig, sodass medizinisches Personal hinzugezogen worden ist, welches den jungen Erwachsenen in ein Krankenhaus mitgenommen hat.

Gegen ihn ermittelt die Bundespolizei nun wegen Nötigung. Die Verspätung der Bahn summierte sich auf eine knappe Stunde.

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Erfurt, übermittelt durch news aktuell.

👉 Weitere Blaulichtmeldungen und Berichte der Bundespolizei Erfurt finden Sie auf Gotha-Aktuell – Bundespolizei Erfurt.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.