Alice Weidel: Merz knickt erneut vor SPD ein – noch mehr Steuergeld für linke NGOs

Foto: AfD
Anzeige

Zur geplanten Erhöhung der Fördermittel für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erklärt die AfD-Bundessprecherin Alice Weidel:

„Friedrich Merz versprach den Wählern ‚Links ist vorbei‘ – jetzt ist klar: Der Kanzler knickt erneut vor der SPD ein. Anstatt die einseitige Förderung politisch linksgerichteter NGOs zu beenden, wird ihr Etat sogar noch aufgestockt. Damit werden Strukturen ausgebaut, die weder zivilgesellschaftlich noch unabhängig sind, sondern am Tropf der Bundesregierung hängen und systematisch in die politische Willensbildung eingreifen.

Vor der Wahl versendete die Union noch öffentlichkeitswirksam Fragenkataloge zur Überprüfung der NGO-Machenschaften, doch unter Merz als Kanzler von linken Gnaden, verlief eine konsequente Aufklärung im Sande. Statt Neutralität und Pluralismus zu garantieren, werden mit Steuergeld kritische Meinungen diffamiert und ausgegrenzt. Diese Praxis ist verfassungsrechtlich fragwürdig und demokratiepolitisch verheerend.

Nur die AfD wird die parteipolitische Instrumentalisierung von NGOs beenden und die freie demokratische Meinungsbildung wiederherstellen.“

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.