A9 am Hermsdorfer Kreuz (ots)
Für wen gilt dieses Verkehrszeichen? Wie schnell darf ich hier überhaupt fahren? Diese Fragen beschäftigen seit einiger Zeit mehrere Verkehrsteilnehmer, welche auf der A9 am Hermsdorfer Kreuz in Fahrtrichtung Berlin unterwegs sind. Grund dafür sind temporäre Verkehrsüberwachungsmaßnahmen der Autobahnpolizeiinspektion Thüringen. Dass im Bereich des Hermsdorfer Kreuzes ab und zu geblitzt wird, ist lang kein Geheimnis mehr. Dennoch kommt es seit kurzem zu Unsicherheit der Verkehrsteilnehmer. Zwischen dem Hermsdorfer Kreuz und der Anschlussstelle Bad Klosterlausnitz auf der A9 werden regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen mittels „Panzerblitzer“ vorgenommen und Verstöße geahndet. Auf dem oben genannten Streckenabschnitt besteht auf allen Fahrspuren eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Dies wird durch eine beidseitige Beschilderung mit dem Verkehrszeichen 274 ausgewiesen. Auf der Hauptfahrbahn der A9 befinden sich außerdem unterhalb dieser Schilder die Verkehrszeichen 276 (Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art) und unmittelbar darunter das Zusatzzeichen 1049-13, welches sich auf Lkw, Busse und PKW mit Anhänger bezieht. Gemäß StVO beziehen sich Zusatzzeichen, so nichts Anderes bestimmt ist, auf das unmittelbar angrenzende Verkehrszeichen und sind in der Regel unter den betreffenden Verkehrszeichen angebracht. Somit ergibt sich hier eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h für alle Fahrzeuge.
Solche Verkehrszeichenkombinationen sind sinnbildlich gesprochen, immer „von oben nach unten“ zu lesen. Bei Unsicherheit gilt „Weniger ist mehr“.
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