Donnerstag, Dezember 12, 2024

THG-Prämie für Ladesäule beantragen und Umsatz erhöhen

Im Zuge des Klimawandels haben sich die Staaten der Europäischen Union (EU) dazu verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen spürbar zurückzufahren. Daher wurde von der Bundesregierung die THG-Quote (Treibhausgasemission-Quote) eingeführt. Damit werden große Player in der Mineralölbranche dazu verpflichtet, Emissionsrechte von Marktteilnehmern zu erwerben, die klimaneutral wirtschaften.

Seit Anfang 2022 profitiert die Elektromobilität von der Maßnahme, indem Halter von E-Autos die THG-Quote geltend machen. Auch Betreiber von öffentlichen Stromtankstellen können die THG-Quote für Ladesäulen beantragen. Dadurch bekommen sie eine in der Regel vierteljährliche Prämienzahlung zugewiesen. Was hat es damit auf sich?

Öffentlich zugängliche Ladestationen profitieren von der THG-Prämie! Bild von A. Krebs auf Pixabay

Was genau ist die THG-Quote?

Die THG-Quote ist ein politisches Instrument, das nach der Pariser Klimakonferenz von 2015 eingeführt wurde. Sie soll dazu beitragen, dass der Ausstoß von schädlichen Treibhausgasen im Verkehrssektor Schritt für Schritt reduziert wird. Dieser ist hierzulande für rund 25 Prozent der Emissionen verantwortlich.

THG-Quote wächst bis 2030

Mit der Quote werden große Emittenten aus der Mineralölbranche dazu verpflichtet, einen gewissen Anteil ihrer Erzeugnisse nachhaltig zu produzieren. Derzeit beträgt diese Quote 9,25 Prozent. Bis zum Jahre 2030 soll sie sukzessive auf 25 Prozent ansteigen. Werden die Vorgaben nicht erreicht, drohen empfindliche Strafzahlungen. Die meisten Konzerne werden die Quoten nicht erfüllen, sie können aber Strafzahlungen vermeiden, indem sie Verschmutzungszertifikate kaufen.

Die Gelder kommen Haltern von rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen und Besitzern von Ladepunkten zugute, sofern diese der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Private Wallboxen und Ladesäulen sowie Fahrzeuge mit hybriden Antrieben sind nicht prämienberechtigt. Die damit verbundene THG-Prämie muss jährlich aufs Neue beim Bundesumweltamt beantragt werden.

Warum wurde die THG-Quote eingeführt?

Die Regierung verfolgt mit der THG-Quote drei vornehmliche Ziele:

  • Der beschleunigte Ausbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur.
  • Einen stetigen Anstieg der Preise für fossile Brennstoffe.
  • Eine schrittweise Absenkung der Kosten für Elektromobilität.

Es bleibt anzumerken, dass die THG-Prämien nicht aus Steuermitteln finanziert werden. Die damit verbundenen Gelder werden einzig und allein aus den Gewinnen der Mineralölkonzerne rekrutiert.

Um welche Beträge geht es?

Die Höhe der THG-Quote ist marktabhängig, sodass ein exakter Betrag nicht explizit genannt werden kann. Bei Ladestationen ist der tatsächliche Verbrauch maßgeblich. Auch hier kann der exakte Betrag nicht vorab bestimmt werden, da der Markt Schwankungen unterliegt. Ladestationen, die sich aus Sonnenenergie speisen, werden mit dem doppelten Satz bemessen.

Wie ist der Quotenhandel strukturiert?

Im Prinzip könnte jeder Betreiber einer Ladestation und jeder Halter eines E-Autos mit den Mineralölkonzernen in Kontakt treten, um seine THG-Prämie auszuhandeln. Bei den Millionen Berechtigten würde dieses Vorgehen allerdings einen riesigen bürokratischen Aufwand verursachen. Daher ist es sinnvoll, Vermittlungsunternehmen wie beispielsweise EMOVY zwischenzuschalten. Diese sogenannten „Emissionshändler“ sammeln die Anträge ihrer Kunden und schicken sie im Paket ans Bundesumweltamt.

Die Behörde prüft die Anträge und stellt für berechtigte Anliegen ein Zertifikat aus. Diese werden den Vermittlungsunternehmen zugesendet. Der Quotenhändler sammelt die Zertifikate wiederum und verkauft sie gebündelt an die Konzerne. Sobald diese bezahlt haben, leiten die Händler die Prämien anteilig an ihre Kunden weiter, wobei sie einen prozentualen Anteil für ihre Aufwendungen einbehalten.

THG-Prämie für öffentlich zugängliche Ladestationen – wie ist vorzugehen?

Halter von E-Autos haben es einfach. Sie müssen nur den Fahrzeugbrief und ein gültiges Ausweisdokument auf der Website des Anbieters hochladen und eine Bankverbindung angeben. Auf Betreiber von Ladestationen kommt ein etwas aufwändigeres Prozedere zu, wobei die Quotenhändler mit Rat und Tat zur Seite stehen, wie ein Mitarbeiter von EMOVY versichert.

So muss die Ladestation bei der Bundesnetzagentur registriert werden. Außerdem sind die Vorgaben der Ladesäulenverordnung (LSV) einzuhalten. Damit die Bundesnetzagentur eine Ladesäule als prämienberechtigt anerkennt, benötigt sie den exakten Standort und eine Reihe von Daten, die der technischen Beschreibung der Station zu entnehmen sind.

Um der LSV zu entsprechen, muss die Ladesäule über die geforderten Bezahlsysteme samt Authentifizierungsverfahren verfügen. Zudem muss jeder Verbraucher spontan so lange Zugang haben, bis der Ladevorgang beendet ist. Sollte die Station nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sein, entfällt die Prämienberechtigung.

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