Zwischenbilanz zum Gotha-Subbotnik

Foto: Stadtverwaltung Gotha

Den ganzen April läuft der „Gotha-Subbotnik“, der am vergangenen Mittwoch einen großen Aktionstag erlebte. Bisher waren 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, 14 Bürgerinnen und Bürger, 25 Schülerinnen und Schüler einer Schulklasse der Regelschule „Andreas Reyher“, 15 Personen aus der Katholischen Kirchengemeinde, zehn Gothaer Vereine mit rund 90 Mitwirkenden sowie Avery Dennison und die Thüringer Wald- und Straßenbahn GmbH mit 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Bisher wurden Reinigungs- und Verschönerungsaktionen in der Innenstadt, am Flutgraben und Wilden Graben (Kesselmühlenweg, Brückengasse, Heutalsweg) im Westviertel, im Bürgerpark, im Bahnhofsviertel, im Gründerzeitviertel-Nord, im Brahmsweg, im Bereich Mohrenquartier, in der Langensalzaer Straße, am Aquarium, im Tierpark, in der Hochzeitsallee, auf dem Seeberg-Spielplatz und auf dem Krahnberg durchgeführt. Die Beteiligten haben Müll gelesen, Bänke, Spielgeräte und Zäune gestrichen und Wege gepflegt. Dabei kamen bereits 10 Container (zu je 2,5m³) mit Siedlungsmüll, Sperrmüll und Schrott zusammen.

Oberbürgermeister Knut Kreuch bedankt sich bei allen, die bereit sind sich auch auf diese Weise aktiv für das Gemeinwohl zu engagieren. „Am Aktionstag hatte sich sogar ein Bürger extra einen Urlaubstag genommen, um an der Reinigung des Wilden Grabens mitzuhelfen. Das finde ich besonders erwähnenswert“, so das Stadtoberhaupt, in der Hoffnung, dass in den nächsten Wochen weitere Initiativen entstehen, um die Stadt herauszuputzen.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.