Vierstellige Sicherheitsleistung wegen Kabotageverstoß

Bild von Ingo Kramarek auf Pixabay

A71 Höhe Zella-Mehlis (ots)

Am späten Nachmittag des gestrigen Tages wurde durch Mitarbeiter der Kontrollgruppe des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs der Autobahnpolizei auf der A71 im Bereich Zella-Mehlis ein polnischer Kleintransporter angehalten. Dieser war auf dem Weg von Baden-Württemberg nach Thüringen. Der 26-jährige ukrainische Kraftfahrer legte den Beamten Tageskontrollblätter als Nachweis seiner Tätigkeiten vor. Den Kontrollblättern war zu entnehmen, dass der Fahrer seit einer Woche Fahrten innerhalb Deutschlands durchführte. Da dieser Umstand die Kabotageregelungen tangieren könnte, wurden die letzten Frachtbriefe eingefordert. Anhand der Frachtbriefe konnte der Kabotageverstoß nachgewiesen werden. So zeigten die Unterlagen neben den inländischen Transporten auch Transporte ins Ausland, allerdings erfolgte der Rücktransport einer neuen Ladung noch am selben Tag gefolgt von einer weiteren gewerblichen Fahrt innerhalb Deutschlands am Folgetag. Damit wurde die Regelung der Abkühlphase (Cool-Down) von vier Tagen vor einem erneuten innerdeutschen Transport nach einer grenzüberschreitenden Beförderung nicht eingehalten. Über den Fahrer wurde fernmündlich Kontakt mit dem polnischen Unternehmer aufgenommen und der Verstoß eröffnet. Der Unternehmer bestritt zunächst vehement den Verstoß und zeigte sich uneinsichtig. Nachdem dem Unternehmer die Regelung, welche seit Februar 2022 existiert und gemäß Artikel 8 der EU VO 1072/2009 ebenfalls Bestandteil der Kabotageregeln ist, ausführlich erläutert wurde, räumte er seinen Verstoß ein.

Es wurde eine vierstellige Sicherheitsleistung erhoben und die Weiterfahrt untersagt.

Original-Content von: Autobahnpolizeiinspektion, übermittelt durch news aktuell.

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