Gotha: Anmeldetermine für Schulanfänger des Schuljahres 2027/2028
Gemäß § 119 der Thüringer Schulordnung – ThürSchulO – in der aktuell gültigen Fassung sind alle Kinder, die bis zum 1. August 2027 sechs Jahre alt werden, durch die sorgeberechtigten Eltern (bzw. mit Unterschrift bevollmächtigt) an einer zuständigen Grund- oder Gemeinschaftsschule anzumelden. Für die Grund- und Gemeinschaftsschulen der Stadt Gotha besteht ein gemeinsamer Schulbezirk.
Kinder, die am 30. Juni 2027 mindestens fünf Jahre alt sind, können auf Antrag der Eltern am 1. August 2027 in die Schule aufgenommen werden.
Die Eltern werden gebeten zum Zweck der Anmeldung Folgendes mitzubringen:
- vollständig ausgefülltes Anmeldeformular und dazugehörige Anlagen inkl. Datenschutzblatt
- ggf. Anlage für Kinder mit nichtdeutscher Herkunft inkl. aktueller Aufenthaltserlaubnis
- Geburtsurkunden
- Nachweis über die Masernimpfung
- Meldenachweis (Personalausweis der Eltern ausreichend) oder Meldebescheinigung
- Ausweise der Eltern
- ggf. Vollmacht des anderen sorgeberechtigten Elternteiles
- ggf. den Negativbescheid bei alleinerziehenden Eltern
Bei Anmeldung an einer Grundschule im gemeinsamen Schulbezirk oder einer Gemeinschaftsschule sind die §§ 139 a-c der ThürSchulO zu beachten. Zur Aufnahme in die Klassenstufe 1 geben die Eltern die Schulen mit jeweils einem Erst- und Zweitwunsch an, an denen ihr Kind unterrichtet werden soll. Die Anmeldung ist nur an der Erstwunschschule abzugeben. Mehrfachanmeldungen an verschiedenen Schulen werden nicht gewertet. Die Anmeldung zum Schulbesuch für das Schuljahr 2027/2028 erfolgt persönlich oder digital über die Onlineplattform Eveeno. Alle Unterlagen zur Schulanmeldung stehen ab sofort online auf den Internetseiten der Schulen zur Verfügung.
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