Samstag, November 23, 2024
NachrichtenPolitik

Ministerin Heike Werner zum Vorschlag höherer Selbstbeteiligungen für Versicherte

Bild von Myriams-Fotos auf Pixabay

„Den Vorschlag einer Selbstbeteiligung an Arztkosten von bis zu 2.000 Euro lehne ich entschieden ab! Die einen wissen nicht, wie sie die Selbstbeteiligungen und steigenden Eigenanteile der Versicherungen bezahlen sollen, die anderen machen Gesundheit zur börsengehandelten Ware. Statt die Defizite in der Finanzierung immer wieder mit den Eigenanteilen und Selbstbeteiligungen der Versicherten auszugleichen, braucht es endlich ein grundsätzliches Umdenken in der Finanzierung unseres Gesundheitssystems“, reagiert Gesundheitsministerin Heike Werner auf den Vorschlag des Gesundheitsökonomen Bernd Raffelhüschen, zur Finanzierung des Gesundheitssystems die gesetzlich Krankenversicherten mit einer Selbstbeteiligung von bis zu 2.000 Euro jährlich an den steigenden Kosten zu beteiligen.

Nach den Plänen Raffelhüschens sollen Patientinnen und Patienten nach dem Arztbesuch künftig eine Rechnung von Arzt oder Ärztin erhalten und diese an die Krankenkasse weiterreichen, die dann einen Großteil der Kosten übernähme. Für die Patienten soll es dann ein Stufensystem der Eigenbeteiligung mit maximal 2000 Euro pro Jahr geben.

„Statt die Abrechnungspraxis im Gesundheitssystem weiter zu verkomplizieren und die Selbstbeteiligung der Patientinnen und Patienten anzuheben, brauchen wir einheitliche und verbindliche Regeln. Viele Krankenkassen haben unterschiedliche Vorgaben und Angebote, dass macht es gerade für die niedergelassene Ärzteschaft und die Beschäftigten in den Kliniken sehr schwer und raubt Zeit an den Patientinnen und Patienten, dass wird mir auch bei meinem Besuchen in den Gesundheitseinrichtungen immer wieder geschildert,“ fährt Heike Werner fort und schließt ab: „Wie auch bei Rente und Pflege, brauchen wir in der Gesundheitsversorgung eine gemeinsame Versicherung für alle, dann wird es auch für jeden Einzelnen wieder günstiger. So stemmen wir die Herausforderungen gemeinsam und niemand wird zurückgelassen.“

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.