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Geflügelpest auch im Landkreis Gotha angekommen

Allgemeinverfügung am 12. Dezember erlassen

Nachdem die Geflügelpest in den vergangenen Wochen schon in anderen Landkreisen Thüringens ausgebrochen war, ist nun auch ein Geflügelzuchtbestand mit einer geringen Zahl an Enten und Hühnern im Landkreis Gotha betroffen. Epidemiologische Ermittlungen nach einer Rassegeflügelausstellung in Sachsen ergaben Hinweise auf eine eventuelle Infektion der Tiere. Das Veterinäramt untersuchte die Tiere daraufhin unverzüglich und wies das hochpathogene H5N1-Virus nach. Eine Ausbreitung des Seuchengeschehens kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher ausgeschlossen werden. In zwei Geflügelhaltungen in unmittelbarer Nähe wurden ebenfalls Proben entnommen – das Untersuchungsergebnis liegt noch nicht vor.

Das Friedrich-Loeffler-Institut geht in seiner Einschätzung vom 8. November aufgrund der aktuellen Verbreitungen davon aus, dass das Risiko einer Ausbreitung von hochpathogenen Geflügelpestviren bei Wildvögeln sowie eine Übertragung auf anderes Geflügel und gehaltene Vögel für ganz Deutschland als hoch eingestuft werden muss. Das Veterinäramt hat deshalb die Durchführung von Geflügelausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen im Landkreis streng reglementiert. Die entsprechende Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest wurde am 12. Dezember 2022 auf der Internetseite des Landkreises Gotha veröffentlicht (https://www.landkreis-gotha.de/aktuelles/bekanntmachungen/).

Das Veterinäramt weist zudem darauf hin, dass der Verkauf von Geflügel im ambulanten Handel im Landkreis weiterhin untersagt ist. Das betrifft den Verkauf und Kauf von Geflügel auf Geflügelmärkten, Geflügelbörsen oder durch mobile Geflügelhändler:innen an Verkaufsfahrzeugen und die Anlieferung an Geflügelhalter:innen nach Bestellung.

Geflügelhalter:innen werden zu erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen aufgefordert. Erforderliche Maßnahmen sind unter anderem:
• Desinfektionswannen oder -matten an den Eingängen zu den Geflügelhaltungen aufstellen und benutzen
• Tragen von Schutzbekleidung, die nur in der eigenen Geflügelhaltung verwendet wird
• Reinigung der Hände vor dem Betreten der Haltungseinrichtungen
• Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften
• Reinigung und Desinfektion freigewordener Ställe unmittelbar nach Ausstallung
• Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln für Geflügel nach jeder Benutzung

Sollte eine stärkere Verbreitung der Geflügelpest im Landkreis nachgewiesen werden, müssen die Geflügelhalter:innen mit weiteren Maßnahmen rechnen. Dazu kann das Verbot der Haltung von Geflügel im Freiland ohne ausreichenden Schutz (z. B. Volieren mit vogelsicheren Netzen) gehören. Geflügelhalter:innen sollten ihre Haltungsbedingungen schon jetzt darauf vorbereiten.

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