Hauptmarkt und Jüdenstraße jetzt Fußgängerzone
Mit der Verkehrsfreigabe des Hauptmarktes wird auch die Fußgängerzone in der zentralen Innenstadt um den Bereich des Hauptmarktes und der Jüdenstraße (bis Klosterplatz) erweitert. Eine entsprechende Beschilderung wird kurzfristig aufgestellt. Somit dient der sensible Innenstadtbereich hauptsächlich dem Fußgängerverkehr.
Die ausschließlich über die Fußgängerzone direkt, d.h. mit Stellplätzen auf dem Grundstück, erschlossenen Grundstückseigentümer werden gebeten, eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Zukünftig wird diesem Personenkreis die Ein- und Ausfahrt zu jeder Zeit ermöglicht. Ein Beparken der Fußgängerzone an sich ist davon ausdrücklich ausgenommen. Weitere Personenkreise, die ein berechtigtes Interesse zum Befahren der Fußgängerzone nachweisen können, werden ebenfalls gebeten, entsprechend begründete Ausnahmegenehmigungen bei der städtischen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. Die Lieferverkehre sind selbstverständlich sichergestellt und in der Zeit von 6-10 und 17-19 Uhr jeden Tag möglich.
Zukünftig sollen die beiden zentralen Zufahrten in der Jüdenstraße und in der Lutherstraße mittels Elektropoller samt Zugangstranspondern für alle Inhaber einer Ausnahmegenehmigung ausgestattet werden. Aufgrund pandemiebedingter Lieferverzögerungen konnten diese noch nicht installiert werden. Vor diesem Hintergrund bleiben die beiden Zufahrten zunächst ohne bauliche Absperrung, es gelten aber ausdrücklich nur die Zufahrtsberechtigungen nach Beantragung der Ausnahmegenehmigungen.
Die Stadtverwaltung Gotha bittet darum, die straßenverkehrsrechtlichen Änderungen und die damit verbundenen rechtlichen Regelungen ausdrücklich zu beachten. Dies gilt vor allem für das unberechtigte Befahren und Beparken der ausgeschilderten Fußgängerzone.