Hortgebühren werden verrechnet

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Mit Datum vom 17. Juni 2021 wurden für die Grundschulen in Trägerschaft des Landkreises Gotha die Hort-Änderungsbescheide für die Monate April und Mai 2021 erlassen. Für beide Monate werden aufgrund der Schulschließungen keine Gebühren berechnet.
Bereits gezahlte Hortgebühren werden mit dem folgenden Fälligkeitsmonat verrechnet oder erstattet. Auch entstandene Überzahlungen werden spätestens bis zum Schuljahresende erstattet.
Weitere Änderungen, welche den Monat Juni 2021 betreffen, werden separat vom Amt für Bildung, Schulen, Sport und Kultur beschieden.

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