Ohrdruf: Familie nach schwerem Sturmschaden auf Hilfe angewiesen

Foto: gofundme
Anzeige

Ohrdruf (red.)

Nach dem schweren Unwetter am 19. August 2026 ist eine junge Familie aus Ohrdruf auf Unterstützung angewiesen. Nach Angaben eines Spendenaufrufs wurde ihr Zuhause gegen 22 Uhr durch den Sturm massiv beschädigt.

Laut dem Aufruf wurde die junge Mutter gemeinsam mit ihrem zweijährigen Kind in der Nacht aus dem Schlaf gerissen. Der Sturm habe den gesamten Dachstuhl des Hauses abgedeckt. Teile des Hausrats seien durch die Wucht des Unwetters beschädigt oder weggeweht worden.

Verletzt wurde nach Angaben des Spendenaufrufs niemand. Zurück bleibe jedoch ein schwer beschädigtes Zuhause und ein Schaden, der die finanziellen Möglichkeiten der Familie deutlich übersteige.

Die Familie habe zum Zeitpunkt des Unglücks keine Hausratversicherung gehabt. Inzwischen sei eine entsprechende Versicherung abgeschlossen worden, für den bereits entstandenen Schaden komme diese jedoch nicht mehr auf.

Der Ohrdrufer Manfred Schmidt hat deshalb einen Spendenaufruf auf der Plattform GoFundMe gestartet. Ziel ist es, mindestens 8.000 Euro zu sammeln, um die betroffene Familie zu unterstützen.

Bislang wurden bereits 1.775 Euro gespendet. Die Spendenaktion ist online unter folgendem Link erreichbar: https://www.gofundme.com/f/wenn-ein-sturm-das-zuhause-nimmt-jetzt-zahlt-unsere-hilfe

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.