Wie bereits 2020 wird die Stadt Gotha auch in diesem Jahr auf die Sondernutzungsgebühren für Gastronomen und Gewerbetreibende verzichten. Das hat der Stadtrat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen.
Mit dieser Entscheidung reagiert die Stadt Gotha auf die weiterhin angespannte Lage der Gastronomen und Gewerbetreibenden in der Innenstadt. Mit dem Verzicht auf die Gebühren für Außengastronomie und für das Aufstellen von Werbeträgern oder Waren sollen die tiefgreifenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie für die Geschäfte und kulinarischen Betriebe ein Stück weit abgefedert werden.
Die Pflicht zur Anmeldung des Sondernutzungsvorhabens bleibt bestehen.