Aufstallungspflicht für Geflügelhalter wird aufgehoben
Das Veterinäramt informiert darüber, dass die Festlegung der Aufstallung von Geflügel für alle Tierhalter (private oder gewerbliche) mit Wirkung vom 17. April aufgehoben wird. Die Veröffentlichung der Allgemeinverfügung zur Aufhebung des Aufstallungsgebotes erfolgt am 16. April auf der Internetseite des Landratsamtes Gotha.
Mit der Allgemeinverfügung vom 25. März wurde der Gefährdungssituation durch die in anderen Landkreisen Thüringens aufgetretene Infektion mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus des Subtyps H5N8 (HPAI H5N8) bei Geflügel und Wildvögeln Rechnung getragen und zum Schutz des Geflügels im Landkreis Gotha die Aufstallung angeordnet.
Verursacht wurden die Erkrankungen in anderen Landkreisen durch dem ambulanten Verkauf von Geflügel aus infizierten Beständen. Auch Bestände im Landkreis Gotha waren am 8. März beliefert worden. Bei den Untersuchungen der hier bekannten Kontaktbestände und der am 8. März in anderen Landkreisen in Thüringen belieferten Bestände wurde das Geflügelpestvirus nicht nachgewiesen. Auch die Untersuchung der in diesem Zeitraum im Landkreis Gotha aufgefundenen toten Vögel erbrachte keine weiteren Virusnachweise. In Thüringen und anliegenden Bundesländern ist zudem das Aufkommen an verendeten Wildvögeln zurückgegangen.
Da seit Erlass der Allgemeinverfügung vom 25. März im Landkreis Gotha und den Nachbarlandkreisen kein bestätigter Fall von Aviärer Influenza neu aufgetreten ist und die Anzahl der Funde infizierter Wildvögel in angrenzenden Bundesländern ebenfalls zurückgegangen ist, wird die allgemeine Aufstallungspflicht ab dem 17. April flächendeckend für den gesamten Landkreis Gotha aufgehoben.
Das Veterinäramt weist jedoch darauf hin, dass Geflügelhalter, die per Einzelverfügung zur Aufstallung verpflichtet sind, ihr Geflügel weiterhin in Ställen oder Volieren halten müssen.
Auch die Allgemeinverfügung des Landkreises Gotha vom 26. März zur Festlegung eines Sperrbezirkes und eines Beobachtungsgebietes im Zusammenhang mit dem Geflügelpestausbruch in Erfurt Ortsteil Schmira und die Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV) zu vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhaltungen in Thüringen haben weiterhin Bestand. Zudem ist der Verkauf von Geflügel im ambulanten Handel weiterhin verboten.

