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Neue Regelungen zur Straßenreinigung – Erhöhung der Reinigungsleistung

Mehr Sauberkeit als Ziel der neuen Satzungen

Ab 1. April 2021 treten die neuen Satzungen zur öffentlichen Straßenreinigung in Kraft (beschlossen vom Stadtrat der Stadt Gotha am 30.09.2020; amtlich veröffentlicht im „Rathaus-Kurier“ Nr. 12/2020). Diese umfassen erweiterte Leistungen in der kommunalen Straßenreinigung und die entsprechenden neuen Gebührensätze. Der neue, höhere Gebührensatz begründet sich auch auf die im Interesse der Ordnung und Sauberkeit verbundenen erhöhten Reinigungsleistungen in der städtischen Straßenreinigung.

Die Reinigung von Fahrbahnen und öffentlichen Plätzen unterliegt den hoheitlichen Aufgaben der Kommunen. Durch diese entsteht für Kommunen ein Kostenaufwand, welcher auf die im Reinigungsgebiet liegenden Eigentümer, anhand der gesetzlichen Grundlagen, umzulegen ist. Eine Gebührenkalkulation der Straßenreinigung ist zum Zweck der Kostenumlage rechtlich zwingend. Im Rahmen der Kalkulation dieser Straßenreinigungsgebühren wurden die Möglichkeiten, um die Belastung der Gebührenpflichtigen so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig aber auch die Sicherheit und Ordnung im erforderlichen Maß aufrecht zu erhalten, ausgeschöpft. Die gesamten gebührenfähigen Kosten der Straßenreinigung im Stadtgebiet Gotha betragen, gemäß der Kalkulation, 737.880,19 Euro. Darüber hinaus trägt die Stadt Gotha 67.314,26 Euro, die nicht umgelegt werden können sowie die eigenen Gebühren in Höhe von ca. 69.000,00 Euro. Ebenso werden die Kosten des Gothaer City Service, der zusätzlich im Jahr rund 28 Tonnen Müll im Stadtgebiet aufnimmt und entsorgt, von der Stadt Gotha allein getragen.

Gemäß der in der Straßenreinigungssatzung zur Reinigung durch die öffentliche Hand festgelegten Straßen werden rund 3.750 von insgesamt ca. 17.000 Grundstücken in Gotha zur Straßenreinigungsgebühr herangezogen. Um mehr Gebührengerechtigkeit für die Gebührenpflichtigen untereinander herzustellen wurden aus drei Reinigungsklassen (RK) fünf Reinigungsklassen gebildet und es entstanden aufgrund der Einteilung in innerörtlichen und überörtlichen Durchgangsverkehr, sowie aus der Beurteilung der individuellen Belastung und des Nutzens für die Anlieger unterschiedliche Abstufungen. Die neuen Satzungen und Gebührensätze sind unter www.gotha.de/rathaus-politik/ortsrecht/satzungen einzusehen.

Künftig zahlen Grundstückseigentümer zum Beispiel für ein Grundstück mit 10 Metern Frontlänge

  • in der RK 1, bei einer 3-maligen wöchentlichen Reinigung: 3,27 € / in der Woche; 14,18 € / im Monat;
  • in der RK 1.1, bei einer 3-maligen wöchentlichen Reinigung: 2,99 € / in der Woche; 12,99 € / Monat;
  • in der RK 2, bei einer 2-maligen wöchentlichen Reinigung: 1,64 € / in der Woche; 7,09 € / im Monat;
  • in der RK 2.1, bei einer 2-maligen wöchentlichen Reinigung: 1,45 € / in der Woche; 6,30 € / im Monat;
  • in der RK 3, bei einer 1-maligen wöchentlichen Reinigung: 0,91 € / in der Woche; 3,94 € / im Monat.


(Um zu verdeutlichen, wie sich das Preis-Leistungs-Verhältnis in der öffentlichen Straßenreinigung darstellt, wurde der Jahresbetrag auf die Wochen- und Monatskosten heruntergebrochen. Hierbei ergibt sich z. B. für ein Grundstück mit 10 Metern Frontlänge in der Reinigungsklasse 1 ein Betrag von 1,09 Euro pro Reinigung. Trotz der Steigerung des Gebührensatzes zeigt sich ein sehr günstiger Einzelpreis für die Leistung der Straßenreinigung.)

Die Erfahrungswerte der letzten Jahre haben gezeigt, dass ein erhöhter Reinigungsbedarf gegeben ist. Als oberstes Ziel soll eine ganzjährige Sauberkeit in der Stadt gewährleistet werden. So wird nunmehr, mit neuem Vertragsschluss ab 1. April 2021, die öffentliche Reinigung unter anderem auf die Monate März bis November (anstatt bisher April bis Oktober) ausgedehnt. Auch wird zukünftig in den Monaten Dezember bis Februar, je nach Wetterlage, eine regelmäßige Reinigung stattfinden.

Eine Erhöhung der Gebühren ist wegen der Ausweitung der Reinigungsleistungen unausweichlich. Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, dass die bisherigen Gebührensätze an einen zehn Jahre laufenden Dienstleistungsvertrag gebunden waren, der nun neu ausgeschrieben werden musste.

One thought on “Neue Regelungen zur Straßenreinigung – Erhöhung der Reinigungsleistung

  • Ich finde es gut, dass hier eine klare Regelung zur Reinigung der Straße gefunden wurden. Natürlich muss es dabei gerecht bleiben. Die Aufteilung in 5 Reinigungsklassen, statt 3, finde ich vernünftig. Weitere Informationen habe ich hier gefunden: https://www.cleanka.de/strassenreinigung

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