NachrichtenRatgeber

AOK PLUS und Kassenzahnärztliche Vereinigung Thüringen schließen Sondervereinbarung

AOK PLUS und Kassenzahnärztliche Vereinigung Thüringen schließen Sondervereinbarung zur Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in Thüringen

Die Corona-Pandemie und ihre Folgen haben den zahnärztlichen Praxen nachhaltige Belastungen bei der Gewährleistung einer kontinuierlichen flächendeckenden Versorgung und Aufrechterhaltung der dafür notwendigen Strukturen beschert. Der pandemiebedingte Rückgang bei der Inanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen ist im gesamten Bundesgebiet und auch in Thüringen erkennbar. Einbrechende Fallzahlen – u. a. aus Angst vor Ansteckung – hatten Liquiditätseinbußen zur Folge, die die Existenz zahnärztlicher Praxen bedrohen. Des Weiteren sind die Vernachlässigung der Zahngesundheit und mögliche Schädigungen der Zähne von Patientinnen und Patienten durch nicht wahrgenommene oder verschobene Behandlungen für die Zukunft kritisch zu betrachten.

Die AOK PLUS und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Thüringen stellen sich gemeinsam dieser Herausforderung. Oberstes Ziel ist das Sichern einer ausreichenden Liquidität der zahnärztlichen Leistungserbringer und damit der Erhalt der bestehenden dauerhaften, wohnortnahen und flächendeckenden Versorgungsstrukturen in Thüringen.

Zur Gewährleistung der bewährten Qualität für Patienten und der Liquidität für Zahnarztpraxen, wird eine einmalige Transfermöglichkeit nicht ausgeschöpfter Mittel der Gesamtvergütung 2020 für eine zusätzliche Leistungserbringung in das Jahr 2021 ermöglicht, die somit die Menge an erbringbaren Leistungen erhöht. Diese Regelung stellt sicher, dass verschobene Behandlungen aus 2020 im Jahr 2021 problemlos nachgeholt werden können und von der AOK PLUS übernommen werden.

Damit die Menschen in Thüringen ohne höheres Risiko ihre Zahnarztpraxis aufsuchen können, haben beide Seiten vereinbart, dass die AOK PLUS die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen wird. So können die Zahnärztinnen und Zahnärzte ihre Arbeit unter den veränderten Rahmenbedingungen sicher und vor Ort fortsetzen.

Aus Verantwortungsbewusstsein für die kontinuierliche flächendeckende zahnärztliche Versorgung haben die KZV Thüringen und AOK PLUS diese Corona-Sondervereinbarung getroffen und sind sich einig, dass die vereinbarten Eckpunkte dem Erhalt der qualitativ hochwertigen zahnärztlichen Versorgungslandschaft in Thüringen dienen.

Die AOK PLUS als regionale Kasse ist sich ihrer Verantwortung für die regionalen Strukturen bewusst und nimmt sich dieser aktiv an, um die Versorgung ihrer Versicherten zu verbessern. Davon profitieren schlussendlich alle Beteiligten: Patientinnen und Patienten, Zahnarztpraxen und Krankenkassen.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.