Herr Rosenkranz (ehrenamtlicher Falkner, links) und ein namentlich unbekannter Helfer mit dem geretteten Uhu
API-THBlaulichtmeldungenNachrichten

Verletzten Uhu von A 71 gerettet

Meiningen (ots)

Ein offenbar verletzter Uhu wählte am Montagvormittag für eine Notlandung einen denkbar ungünstigen Grünstreifen. Zwischen den Anschlussstellen Meiningen Süd und Rentwertshausen hatte sich das Tier in den Schatten der Leitplanke auf der Richtungsfahrbahn Schweinfurt gehockt. Beamte der Autobahnpolizei sicherten den Bereich, um zu verhindern, dass der Greifvogel unter die Räder geriet und dadurch Verkehrsteilnehmer gefährdet würden. In der Zwischenzeit konnte ein Helfer zum Landeplatz des Uhus beordert werden. Dem ehrenamtlichen Falkner und einem weiteren Helfer gelang es schließlich, das Tier einzufangen. Dafür war eine kurzzeitige Sperrung von 20 Minuten beider Richtungsfahrbahnen der A 71 notwendig. Der Uhu wurde in den Tierpark nach Suhl gebracht und wird dort versorgt.

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Autobahnpolizeiinspektion
Heidi Sonnenschmidt
Telefon: 036601 70103
E-Mail: pressestelle.api@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/autobahnpolizeiinspektion/index.
aspx

Original-Content von: Autobahnpolizeiinspektion, übermittelt durch news aktuell

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.