NachrichtenStadt Gotha

Öffentliche Versteigerung von Fundsachen

Schnäppchenjäger aufgepasst: Am 27.03.2020 findet ab 14:00 Uhr im Neuen Rathaus eine öffentliche Versteigerung aus den Beständen des Fundbüros der Stadt Gotha statt. Die Fundsachen, deren Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, werden öffentlich nach Höchstgebot an neue Besitzer gebracht. Ein Garantieanspruch auf die ersteigerten Artikel ist nicht gegeben. Die ersteigerten Schätze müssen sofort bezahlt werden.

Versteigerungsbedingungen

1.    Der Versteigerung erfolgt nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 979 ff BGB.

2.    Der Zuschlag wird nach dreimaligem Aufruf dem Meistbietenden erteilt.

3.    Geboten wird durch Handhebung.

4.    Die Mindeststeigerungsraten sind wie folgt festgelegt:
•    Gebote bis 10,00 € in 1,00 € Schritten
•    Gebote darüber bis 30,00 € in 2,00 € Schritten
•    Gebote darüber    in 5,00 € Schritten

5.    Die zugeschlagene Sache wird nach erfolgter Bezahlung ausgehändigt.

6.    Der Erwerber der versteigerten Sache hat keinen Gewährleistungsanspruch wegen eines Rechts- und Sachmangels. Es wird gekauft wie gesehen!

7.    Wird die ersteigerte Sache nicht sofort abgeholt, entfällt für die Versteigerungsstelle jede Haftung.

Dokumente
Liste der zu versteigernden Fundsachen – Fahrräder
Liste der zu versteigernden Fundsachen – Schmuck
Liste der zu versteigernden Fundsachen – Uhren
Liste der zu versteigernden Fundsachen – Textilien
Liste der zu versteigernden Fundsachen – Sonstiges

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.