Stadt Gotha

Neue Auszubildende in der Stadtverwaltung

Sechs Auszubildende haben 2019 in der Stadtverwaltung ihre Tätigkeit aufgenommen. Bereits am 1. April 2019 begannen Chris Schallenberg sowie Tobias Kühm die Ausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst. Ihre Ausbildung dauert zwei Jahre.

Zum 1. August 2019 wurde eine Auszubildende zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste-FR Bibliothek eingestellt. Es waren 12 Bewerbungen bei der Stadtverwaltung eingegangen. Vier Bewerber erhielten eine Einladung zum Vorstellungsgespräch. Nach den Vorstellungsgesprächen wurde Isabel Both aus Remstädt, eingestellt. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Die praktische Ausbildung erfolgt in der Stadtbibliothek, der Berufsschulunterricht findet am Staatlichen Berufsschulzentrum Kyffhäuserkreis in Sondershausen statt.

Zum 1. September 2019 wurden zwei Auszubildende für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten eingestellt. Für diesen Ausbildungsplatz waren 48 Bewerbungen eingegangen, 16 Bewerber wurden zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Die Entscheidung fiel auf Gina Marie Winterstein aus Gotha und Niklas Pascal Dengler aus Tambach-Dietharz. Die Ausbildung dauert drei Jahre.

Für den Ausbildungsplatz im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst wurde zum 1. September 2019 eine Anwärterin eingestellt. Es waren auf die Ausschreibung 51 Bewerbungen eingegangen, 26 Bewerber sind zum Eignungstest eingeladen worden. Die elf besten Bewerber erhielten eine Einladung zum Vorstellungsgespräch. Im Ergebnis dessen wurde Josephine Beier aus Gotha eingestellt. Das duale Studium dauert drei Jahre.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.