Stadt Gotha

Sommer, Sonne, Trödelzeit auf dem Gothaer Neumarkt

Für den Sommertrödelmarkt am 17. August werden noch Hobbytrödler gesucht

Der charmante und allseits beliebte Sommertrödelmarkt geht in eine neue Runde. Vor der schönen Kulisse der Margarethenkirche und mitten im Altstadtflair des Gothaer Neumarktes werden am 17. August 2019 vielerlei eingestaubte Raritäten und Sammlerstücke von ihren Plätzen geholt und von 10.00 bis 15.00 Uhr in ihrem vollen Glanz auf den Ständen des Sommertrödelmarktes zum Verkauf angeboten.

Maya Heß, Veranstaltungsmanagerin bei der KulTourStadt Gotha GmbH und Organisatorin des Trödelmarktes, meint: „Wir erwarten viele neugierige Besucher und Schnäppchenjäger. Natürlich hat auch jeder Gelegenheit, selbst seine Trödelschätze zu verkaufen. Unter gotha-adelt.de und an verschiedenen Standorten kann man sich die Anmeldeformulare abholen und bis spätestens 10. August bei uns einreichen.“ Zu den Standorten, an denen das Anmeldeformular zu finden ist, gehören die Tourist-Information Gotha/ Gothaer Land, das Historische und das Neue Rathaus sowie das KunstForum Gotha, das Kulturhaus Gotha und die Stadthalle Gotha. Die Standplatz-Gebühren liegen bei 15 Euro für 3×3 Meter und 30 Euro für 6×3 Meter. Nicht nur Privatpersonen, sondern auch Vereine sind als Teilnehmer auf dem Trödelmarkt herzlich willkommen. Bitte senden Sie das Anmeldeformular per Mail an: m.hess@kultourstadt.de oder per Post an:

KulTourStadt Gotha GmbH

Ansprechpartnerin Maya Heß

Brühl 4

99867 Gotha

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.