NachrichtenRatgeber

AOK PLUS führt elektronischen Versand der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein

Gesundheitskasse treibt Digitalisierung voran

Die AOK PLUS hat eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entwickelt. Damit können ab sofort erste Arztpraxen in Thüringen und Sachsen Krankschreibungen per Knopfdruck an die Gesundheitskasse übertragen. Arbeitnehmer müssen ihre gelbe AU-Bescheinigung in diesem Fall nicht mehr per Post oder persönlich bei der AOK PLUS einreichen. Das erste Formular ging bereits heute auf digitalem Weg bei der Gesundheitskasse ein. Absender war eine Leipziger Praxis, die die neue Lösung erfolgreich getestet hat.

Die Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vereinfacht eine der häufigsten Routinetätigkeiten im Gesundheitswesen: Im vergangenen Jahr gingen allein bei der AOK PLUS 4,2 Millionen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf Papier ein, die eingescannt werden mussten, ehe die Mitarbeiter sie weiterbearbeiten konnten.

„Mit dem neuen Verfahren vereinfachen und beschleunigen wir den gesamten Prozess“, sagt Stefan Knupfer, Vorstand der AOK PLUS. „Unsere krankgeschriebenen Versicherten sparen Zeit und Portokosten und können sich ganz auf ihre Genesung konzentrieren. Wir werden schneller in der Bearbeitung und können dadurch bei Langzeiterkrankungen auch das Krankengeld zügiger auszahlen.“

Bisher konnten Versicherte der AOK PLUS die vom Arzt ausgedruckten Krankenscheine bereits mit dem Smartphone fotografiert über die Meine AOK-App und die Online-Filiale zur Gesundheitskasse übermitteln. Da die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit Einverständnis der Patienten direkt aus der Praxisverwaltungssoftware hinaus zur AOK PLUS übertragen wird, profitieren auch Menschen, die bisher noch keines der digitalen Angebote nutzten, von der Neuerung.

„Wir arbeiten intensiv an klugen Lösungen für die Menschen in Thüringen und Sachsen und haben bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens eine aktiv gestaltende Rolle eingenommen. Selbstverständlich werden wir datenschutzrechtliche Anforderung dabei immer erfüllen“, sagt Stefan Knupfer.

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