Blaulichtmeldungen

Polizist bei Verkehrskontrolle fast umgefahren

Hohenkirchen – Landkreis Gotha (ots) – Am heutigen Samstag führte eine Streifenwagenbesatzung der Gothaer Polizei in der Hauptstraße eine Verkehrskontrolle durch. Gegen 12.04 Uhr befuhr ein silberner Pkw Mercedes älteren Baujahrs die Straße aus Richtung Herrenhof in Richtung B247. Auch dieser Pkw sollte angehalten werden, bremste aber beim Anhaltevorgang nicht ab, sondern umfuhr den mit der Anhaltuntg beauftragten Beamten. Dabei kam das Fahrzeug auch auf die Gegenfahrbahn und behinderte den Gegenverkehr. Im Anschluss verließ das Fahrzeug die Kontrollstelle und fuhr mit hohem Tempo in unbekannte Richtung davon. Kein Polizeibeamter wurde verletzt. Über das amtliche Kennzeichen wurden erste Ermittlungen zur Erlangung der Identität des Fahrers eingeleitet. Die Gothaer Polizei sucht nun die Fahrer der Fahrzeuge, welche zur Mittagszeit die Kontrollstelle passierten und evtl. sogar von dem silbernen Pkw Mercedes der E-Klasse behindert wurden. Diese Fahrer melden sich bitte bei der Polizei in Gotha unter der Telefonnummer 03621/781124 und Angabe der Bezugsnummer 0127128/2019. (av)

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gotha
Inspektionsdienst Gotha
Telefon: 03621/781124
E-Mail: dsl.gotha.lpigth@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.