Erst Anzeige, dann Festnahme
Gotha (ots) – Am Samstagmittag erschien ein amtsbekannter 24-jähriger Gothaer im Inspektionsdienst Gotha, um eine Anzeige wegen Diebstahl seines Mobiltelefons zu erstatten. Während der Anzeigenaufnahme stellten die Beamten fest, dass gegen den 24-Jährigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Erfurt vorliegt. Da er die Geldstrafe, zu welcher er in einem zurückliegendem Verfahren verurteilt wurde, nicht bezahlen konnte, wurde der junge Mann nach der Anzeigeerstattung festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt Tonna verbracht. (dl)
Rückfragen bitte an:
Thüringer Polizei
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Inspektionsdienst Gotha
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Wenn jemand seine Strafe nicht bezahlen kann, ist es laut Menschenrechtskommission nicht zulässig, jemanden in Haft zu nehmen. Es gibt bestimmte Gesetze, die das ganz klar darlegen. Aber Deutschland mit seiner korrupten Justiz erlaubt sich solche Freiheiten.