Nachrichten

Spendenübergabe: Bystronic spendet an Gotha glüht e.V.

Während des 9. Handwerker- und Spezialitätenmarktes von Gotha glüht e.V. präsentierte sich die Bystronic Maschinenbau Gotha GmbH das ganze letzte September-Wochenende auf dem Neumarkt und das bereits zum 4. Mal.

Bystronic Maschinenbau Gotha GmbH warb wieder mit Truck, Infostand und neuester Technik: der „Mobile Bending Robot“. Für Kinder und Erwachsene brachten sie von den Auszubildenden entwickelte Metallartikel/-Bausätze mit: Auto, Rose, Flugzeug, Schaf, Dino, Feuerteufel und Mobilé.

Dieses Gesamtprojekt wurde geplant, organisiert und durchgeführt durch die Auszu-bildenden, unter der Federführung von Susanne Wolf und des Ausbildungsverantwortlichen, Torsten Weise.

Im Rahmen der gemeinsamen Präsentation auf dem Handwerker- und Spezialitätenmarkt konnte Bystronic neue Auszubildende als auch einen Studenten, der heute in der Entwicklungsabteilung arbeitet, gewinnen.

Der Erlös des gesamtes Wochenendes kam dem Verein Gotha glüht e.V. zugute. Am 15.10.2018 erfolgte die offizielle Spendenübergabe an Heino Geestmann, Schatzmeister, und verantwortlich für den Handwerker- und Spezialitätenmarkt

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.