Entwurf der Rahmenvereinbarung VI steht – Land fördert Hochschul-Kooperationen

Bild von Giovanna Cornelio auf Pixabay
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Mit der Rahmenvereinbarung VI wird nach dem aktuell in der Ressortabstimmung befindlichen Entwurf – erstmalig für einen Achtjahreszeitraum – ein inhaltlicher Rahmen für die strategische Ausrichtung der zehn staatlichen Thüringer Hochschulen gesetzt. Für fünf Jahre soll die Vereinbarung auch finanziell untersetzt werden. Ziel dieses langen Planungs- und Finanzierungshorizonts ist es, trotz angespannter Haushaltslage eine hohe Verlässlichkeit für die weitere Entwicklung der Hochschulen herbeizuführen und gleichzeitig Kooperationen strukturell zu fördern.

Aus dem bisherigen Strategie- und Innovationsbudget wird deshalb ein Strategie- und Kooperationsbudget. Diese Mittel steigen nach aktuellem Planungsentwurf über die kommenden fünf Jahre von rund 5 Mio. Euro im Jahr 2027 auf bis zu 9 Mio. Euro im Jahr 2031 an. Mit dem Budget ist die klare Erwartung verbunden, dass die Thüringer Hochschulen schrittweise die Kooperationen in unterschiedlichen Feldern substanziell ausweiten. Im Fokus steht dabei der Erhalt der Qualität in allen relevanten Handlungsfeldern bei gleichzeitigen Effektivitätsgewinnen. Beispielfelder für Kooperationen sind neben der weiteren Bündelung der IT-Services auch Synergien im Bereich Forschungsinfrastruktur oder Beschaffungsverbünde. Auch Forschungsverbünde werden zunehmend wichtiger, um im nationalen und internationalen Wettbewerb zu bestehen.

Mit Blick auf den finanziellen Gesamtrahmen konnte im Einvernehmen mit dem Finanzministerium trotz enger werdender Spielräume in Summe ein Mittelaufwuchs für die Hochschulen vereinbart werden. Die Steigerungsrate bewegt sich – nach dem aktuell vorliegenden Entwurf – zwischen 1,24 und 1,75 Prozent gegenüber dem jeweiligen Vorjahr. Mit Blick auf die aktuelle und prognostizierte Entwicklung der Studienplatznachfrage in Thüringen und auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes insgesamt, trägt die moderate Steigerungsrate den Herausforderungen der angespannten Haushaltslage Rechnung und schafft zugleich finanzielle Spielräume für notwendige Zukunfts- und Gestaltungsaufgaben.

Staatssekretär Prof. Dr. Steffen Teichert: „Wir wollen mit der Rahmenvereinbarung etwas schaffen, das einen sehr hohen Wert für die Hochschulen hat, eine Verlässlichkeit, die sich von der Hektik des täglichen Lebens an anderer Stelle absetzt, damit die Hochschulen über längere Zeit große strategische Linien entwickeln und ihnen nachgehen können.“

Und weiter: „Die Autonomie der Hochschulen erstreckt sich nicht nur auf die Gestaltung in der Wissenschaft, sondern ist auch mit einer hohen Eigenverantwortung zur Bewirtschaftung der übertragenen Mittel verbunden. Die Hochschulen erkennen die Veränderungsnotwendigkeit und wir bekräftigen mit der nun vorliegenden Rahmenvereinbarung auch unser Vertrauen in die Entwicklungs- und Kooperationsfähigkeit unserer Hochschulen. Wir wollen gemeinsam in vernünftigen Schritten über lange Zeiträume Angebot und Nachfrage wieder zusammenbringen.“

Ein neuer inhaltlicher Schwerpunkt der Hochschulrahmenvereinbarung ist der Fokus auf Künstliche Intelligenz in Lehre, Forschung und Verwaltung. Künstliche Intelligenz führt zu fundamentalen Veränderungen in der Wissenschaft, erweitert Experimentierräume und eröffnet neue Möglichkeiten zur Generierung, Analyse und Validierung von Wissen. Hier formuliert die Vereinbarung klar den Anspruch, die Potentiale von Künstlicher Intelligenz für die Stärkung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Hochschulstandorts Thüringen zu nutzen und dabei gleichzeitig die ethischen, technischen, sozialen und rechtlichen Herausforderungen dieser Entwicklungen zu begleiten. Der reflektierte Umgang mit Künstlicher Intelligenz wird in den Curricula verankert bzw. gestärkt und die kritische Auseinandersetzung mit Ergebnissen KI-basierter Anwendungen kontinuierlich gefördert.

Die Rahmenvereinbarung wird auch die Innovationsfähigkeit des Landes Thüringen stärker in den Fokus rücken. Dabei geht es zum einen um noch mehr Vernetzung mit Akteuren in diesem Feld und zum anderen um die Verbesserung der Voraussetzungen für die Integration ausländischer Absolventinnen und Absolventen zum Eintritt in den Thüringer Arbeitsmarkt.

Hintergrund 

Die Finanzierung der Hochschulen setzt sich aus unterschiedlichen Säulen zusammen. In einem zentralen Budget werden die Summen ausgewiesen, die keiner Einzel-Hochschule zuzuordnen sind, sondern für alle Hochschulen gemeinsam finanziert werden.

Das Vereinbarungsbudget wird wie in der Vergangenheit in ein Grund- und ein Leistungsbudget aufgeteilt, wobei der Anteil des Leistungsbudgets 5 Prozent statt wie bisher 10 Prozent betragen soll. Damit wird die Grundfinanzierung leicht erhöht, um einen Beitrag zur Stabilisierung der Finanzierung der Hochschulen zu leisten.

Neu ist außerdem, dass die Versorgungsausgaben der Hochschulen separat ausgewiesen werden. Damit wird transparenter, wie sich die für die operative Arbeit der Hochschulen verfügbaren Mittel gemessen am Gesamtumfang der Mittel über die nächsten Jahre entwickeln.

Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung werden im nächsten Schritt hochschulspezifische Ziel- und Leistungsvereinbarungen verhandelt.

Im Anschluss an die derzeit laufende Auswertung der Ressortabstimmung folgt sie Kabinettbefassung direkt im Anschluss an die Sommerpause. Die erste Lesung im Plenum ist im September 2026 geplant, die 2. Lesung und Verabschiedung der Hochschulrahmenvereinbarung bis Jahresende.

Diese Medieninformation wurde veröffentlicht unter:
https://bildung.thueringen.de 

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