Landkreis Gotha: Abfallgebühren steigen ab Januar 2026

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Zum 1. Januar 2026 werden die Abfallgebühren im Landkreis Gotha moderat ansteigen. Die entsprechende Anpassung der Abfallgebührensatzung hat der Kreistag in seiner Sitzung vom 24. September 2025 beschlossen. Das war notwendig, weil der maximal mögliche Kalkulationszeitraum von vier Jahren in der letzten Satzung, die seit 1. Januar 2022 gültig war, zum 31. Dezember 2025 endet.

Die nunmehr notwendigen Anpassungen resultieren aus Kostensteigerungen seit 2022, beispielsweise bei Personal, Technik oder Energie. Den größten Kostenanstieg verursacht aber die Restabfallbehandlung, weil Restabfälle seit 2024 in den nationalen Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz aufgenommen worden sind. In der nun gültigen Gebührenkalkulation wurde ganz bewusst von der Möglichkeit abgewichen, den Kalkulationszeitraum über vier Jahre zu fassen. Die Einbeziehung von Restabfällen in den Emissionshandel steht vor weiteren Veränderungen. Dabei sind die Rechtsunsicherheiten im Hinblick auf die künftige Ausgestaltung und wirtschaftliche Folgen groß, was eine plausible Kostenprognose zum derzeitigen Zeitpunkt nicht zulässt.

Veranlagt werden die Bürgerinnen und Bürger weiter nach Haushaltsgröße und über die Anzahl der Entleerungen. Ab Januar 2026 steigt die jährliche Grundgebühr pro Haushalt um 4,44 Euro auf 41,16 Euro, zudem die personenabhängige Komponente um 0,24 Euro auf 8,28 Euro pro Person. Auch die Entleerungsgebühren für Restabfall, kompostierbare Abfälle sowie andere Abfallarten steigen geringfügig. Angepasst wurde zudem die Fälligkeit der Gebühren, die nun 4 Wochen nach Bekanntgabe des Bescheides zu zahlen sind.

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