„Fakt ist!“ zum Thema „Die Erbenrepublik. Sollen die Reichen mehr zahlen?“

Bildrechte: MDR/Marco Prosch Fotograf: Marco Prosch
Anzeige

Leipzig (ots)

Über dieses Thema diskutieren Friederike Schicht und Andreas F. Rook bei „Fakt ist!“ aus Dresden mit ihren Gästen am Mittwoch, den 24. September 2025 um 20.15 Uhr im MDR-Fernsehen, im Livestream bei mdr.de und in der ARD Mediathek.

Kaum ein Land auf der Welt besteuert Arbeit stärker und Vermögen geringer als Deutschland. Das spielt denen in die Karten, die schon viel haben. So kommen zum Beispiel Unternehmerkinder zum Teil steuerfrei an die Millionen ihrer Eltern, während andere für das geerbte Einfamilienhaus noch etwas zahlen müssen. Wenn sie überhaupt etwas erben.

Die Ungleichheit werde zunehmend zum Problem, warnen Wissenschaftler. Und auch in der Bundesregierung sorgt das für Diskussionen: Vor allem der SPD sind diverse Schlupflöcher und hohe Freibeträge ein Dorn im Auge. So können Kinder alle zehn Jahre pro Elternteil 400.000 Euro geschenkt bekommen – steuerfrei.

Alles nur eine Neiddebatte? Würde es mit einer höheren Erbschaftssteuer in Deutschland wirklich gerechter zugehen? Oder bestraft das die „Leistungsträger“ und schadet unserer Wirtschaft?

Beim MDR-Bürgertalk „Fakt ist!“ aus Dresden diskutieren Friederike Schicht und Andreas F. Rook u.a. mit folgenden Gästen:

  • Yannick Haan, Erbe und Autor von „Enterbt uns doch endlich!“
  • Sebastian Eichfelder, Wirtschaftswissenschaftler
  • Christian Haase,Unternehmer aus Leipzig
  • Ursula Weidenfeld, Wirtschaftsjournalistin
Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.